Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Dachau

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Straße 2 - 6

    85221 Dachau

    Postfachadresse

    Postfach 1869

    85208 Dachau

    Kontakt

    E-Mail: stadt@dachau.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/76553503442Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8131 75-0

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    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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