Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Egling
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Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstr. 2
82544 Egling
Kontakt
E-Mail: gemeinde@egling.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/57997494540Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8176 9312-0
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024