Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Burghausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadtplatz 112

    84489 Burghausen

    Postfachadresse

    Postfach 1240

    84480 Burghausen

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@burghausen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/74553517439Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8677 887-0

    Fax: +49 8677 887-222

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English