Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Ingolstadt - Rechtsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 9

    85049 Ingolstadt

    Postanschrift

    85047 Ingolstadt

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rechtsamt@ingolstadt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4990798113435Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 841 305-1403

    Fax: +49 841 305-1410

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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