Reisepass Meldung

    Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

    Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

    Beschreibung

    Bei Abhandenkommen Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

    Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

    Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Stauden - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 58

    86863 Langenneufnach

    Postanschrift

    Rathausstr. 58

    86863 Langenneufnach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ewo@vgstauden.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9364330287485Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8239 9605-0

    Fax: +49 8239 9605-50

    Internet

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    Verwaltungsgemeinschaft Stauden

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    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    E-Mail: poststelle@vgstauden.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=28551739823Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/28551739823Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8239 9605-0

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Stichwörter

    Reisepass verloren, Reisepass wiedergefunden

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English