Reisepass Meldung

    Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

    Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

    Beschreibung

    Bei Abhandenkommen Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

    Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

    Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Rauhenebrach

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 1

    96181 Rauhenebrach

    Postanschrift

    Hauptstraße 1

    96181 Rauhenebrach

    Öffnungszeiten

    Mo 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@rauhenebrach.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=56663470689Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/56663470689Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9554 9221-0

    Fax: +49 9554 9221-21

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.10.2024

    Stichwörter

    Reisepass verloren, Reisepass wiedergefunden

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English