Reisepass Meldung

    Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

    Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

    Beschreibung

    Bei Abhandenkommen Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

    Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

    Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Markt Schmidmühlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 1

    92287 Schmidmühlen

    Postanschrift

    Rathausstr. 1

    92287 Schmidmühlen

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: markt@schmidmuehlen.bayern.de

    De-Mail: markt@schmidmuehlen.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=20996703711Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/20996703711Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9474 9403-0

    Fax: +49 9474 9403-33

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.10.2024

    Stichwörter

    Reisepass verloren, Reisepass wiedergefunden

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English