Reisepass Meldung

    Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

    Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

    Beschreibung

    Bei Abhandenkommen Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

    Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

    Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Garching b.München

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 3

    85748 Garching b.München

    Postfachadresse

    Postfach 1453

    85742 Garching b.München

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Öffnungszeiten Einwohnermelde-, Pass- und Gewerbeamt:

    Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

    Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr

     

    Öffnungszeiten Standesamt und Friedhofsverwaltung:

    Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

    Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: stadt@garching.de

    De-Mail: stadt@garching.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=62442374446Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/62442374446Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 32089-0

    Fax: +49 89 32089-298

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Stichwörter

    Reisepass verloren, Reisepass wiedergefunden

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English