Reisepass Meldung

    Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

    Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

    Beschreibung

    Bei Abhandenkommen Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

    Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

    Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Dorfen - I.5 Bürgerservice, Melde- und Passwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    84405 Dorfen

    Postfachadresse

    Postfach 11 55

    84401 Dorfen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Eine Vorsprache im Melde- und Passwesen ohne Termin ist nicht möglich! Für Dienstleistungen des Melde- und Passwesens vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin über die Online-Terminvergabe.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: einwohneramt@dorfen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1331591822401Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8081 411-0

    Fax: +49 8081 411-140

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.10.2024

    Stichwörter

    Reisepass verloren, Reisepass wiedergefunden

    Sprachversion

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