Personalausweis; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens
Ist Ihr deutscher Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Beschreibung
Bei Abhandenkommen Ihres Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Personalausweisbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.
Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Personalausweisbehörde anzuzeigen und der bisher verlustige Personalausweis vorzulegen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.
Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").
Online-Dienste
- Gemeindeverband Allershausen (VGem) (Kreis Freising, Bayern)
- Gemeindeverband Aßling (VGem) (Kreis Ebersberg, Bayern)
- Gemeindeverband Bergen (VGem) (Kreis Traunstein, Bayern)
- Gemeindeverband Bernbeuren (VGem) (Kreis Weilheim-Schongau, Bayern)
- Gemeindeverband Gars a.Inn (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Geisenfeld (VGem) (Kreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Bayern)
- Gemeindeverband Glonn (VGem) (Kreis Ebersberg, Bayern)
- Gemeindeverband Habach (VGem) (Kreis Weilheim-Schongau, Bayern)
- Gemeindeverband Halfing (VGem) (Kreis Rosenheim, Bayern)
- Gemeindeverband Hörlkofen (VGem) (Kreis Erding, Bayern)
- Gemeindeverband Igling (VGem) (Kreis Landsberg am Lech, Bayern)
- Gemeindeverband Kirchweidach (VGem) (Kreis Altötting, Bayern)
- Gemeindeverband Kochel a.See (VGem) (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Bayern)
- Gemeindeverband Maitenbeth (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Mammendorf (VGem) (Kreis Fürstenfeldbruck, Bayern)
- Gemeindeverband Marktl (VGem) (Kreis Altötting, Bayern)
- Gemeindeverband Mauern (VGem) (Kreis Freising, Bayern)
- Gemeindeverband Neuburg a.d.Donau (VGem) (Kreis Neuburg-Schrobenhausen, Bayern)
- Gemeindeverband Neumarkt-Sankt Veit (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Oberding (VGem) (Kreis Erding, Bayern)
- Gemeindeverband Obing (VGem) (Kreis Traunstein, Bayern)
- Gemeindeverband Ohlstadt (VGem) (Kreis Garmisch-Partenkirchen, Bayern)
- Gemeindeverband Pfaffing (VGem) (Kreis Rosenheim, Bayern)
- Gemeindeverband Prittriching (VGem) (Kreis Landsberg am Lech, Bayern)
- Gemeindeverband Reichersbeuern (VGem) (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Bayern)
- Gemeindeverband Reichertsheim (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Reichertshofen (VGem) (Kreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Bayern)
- Gemeindeverband Reichling (VGem) (Kreis Landsberg am Lech, Bayern)
- Gemeindeverband Rottenbuch (VGem) (Kreis Weilheim-Schongau, Bayern)
- Gemeindeverband Saulgrub (VGem) (Kreis Garmisch-Partenkirchen, Bayern)
- Gemeindeverband Schondorf a.Ammersee (VGem) (Kreis Landsberg am Lech, Bayern)
- Gemeindeverband Schrobenhausen (VGem) (Kreis Neuburg-Schrobenhausen, Bayern)
- Gemeindeverband Seehausen a.Staffelsee (VGem) (Kreis Garmisch-Partenkirchen, Bayern)
- Gemeindeverband Seeshaupt (VGem) (Kreis Weilheim-Schongau, Bayern)
- Gemeindeverband Steingaden (VGem) (Kreis Weilheim-Schongau, Bayern)
- Gemeindeverband Unterammergau (VGem) (Kreis Garmisch-Partenkirchen, Bayern)
- Gemeindeverband Unterneukirchen (VGem) (Kreis Altötting, Bayern)
- Gemeindeverband Waging a.See (VGem) (Kreis Traunstein, Bayern)
- Gemeindeverband Windach (VGem) (Kreis Landsberg am Lech, Bayern)
- Gemeindeverband Zolling (VGem) (Kreis Freising, Bayern)
- München
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Ansprechpartner
Für Oberbayern (Bayern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Wird eine Anzeige bei der Personalausweisbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Um einen Missbrauch auszuschließen, hat die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber das Abhandenkommen (Verlust, Diebstahl) des Personalausweises bei der Sperrhotline (116 116) oder bei der Personalausweisbehörde zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion umgehend zu melden (siehe unter "verwandte Themen").
Soweit Sie zusätzlich auch noch eine elektronische Signatur auf den Personalausweis aufgebracht haben, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben und melden Sie ihm den Verlust. Weder die Sperrhotline, noch die Personalausweisbehörde können die Sperrung der Unterschriftsfunktion vornehmen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.10.2024