Heimatpflege; Bestellung einer Ortsheimatpflegerin/eines Ortsheimatpflegers

    Hauptberufliche und ehrenamtliche Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger, öffentliche Institutionen und Vereine gestalten Heimatpflege. Die örtliche Kulturpflege fällt in den Wirkungskreis der Kommunen. Diese bestellen Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger für ihren Ort.

    Beschreibung

    Das Amt der Ortsheimatpflegerin bzw. des Ortsheimatpflegers ist meist ein Ehrenamt. Ortsheimatpflegerinnen und Ortsheimatpfleger existieren in vielen Städten und Gemeinden, sie werden von der Stadt oder Gemeinde bestellt. Die Bestellung erfolgt ohne zeitliche Begrenzung oder für eine bestimmte Zeit. Eine Wiederbestellung ist möglich.

    Heimatpflege will erhalten und gestalten. Geschaffene Werte von landschaftsprägender, geschichtlicher, wissenschaftlicher, künstlerischer, städtebaulicher und volkskundlicher Bedeutung sollen bewahrt, gepflegt und weiterentwickelt werden. In diesem Sinne ist es Aufgabe der Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger, sowohl zur Erhaltung und Vermittlung der historischen Dimension der Heimat beizutragen als auch aktuelle Veränderungsprozesse kritisch zu begleiten und Neuerungen behutsam in Vorhandenes einzubetten.

    Die folgenden Bereiche gehören zu den wesentlichen Aufgaben der Ortsheimatpflegerinnen und Ortsheimatpfleger:

    • Denkmalschutz und Denkmalpflege,
    • Bauwesen,
    • Pflege von Bräuchen, Dialekten und Trachten,
    • Pflege von Volksmusik und Volkstanz,
    • Sammeln, Dokumentieren und Erforschen von kulturellen Zeugnissen unserer geschichtlichen und regionalen Herkunft und Identität,
    • Förderung der kulturellen Integration sowie
    • Vermittlung von Wissen.

     

    Ortsheimatpflegerinnen und Ortsheimatpfleger sollen mit allen in ihrem Bereich tätigen Heimatpflegern, Heimatvereinen und sonstigen Personen und Organisationen auf dem Gebiet der Heimatpflege zusammenarbeiten. Dies sind beispielsweise der Bayerische Landesverein für Heimatpflege e. V., kirchliche Stellen, Schulen aller Art, Fachstellen und Vereinigungen des Naturschutzes, wissenschaftliche Institutionen, Archive, Museen und Sammlungen, bürgerschaftliche Vereinigungen und Initiativen, lokale und regionale Heimatverbände und Geschichtsvereine.

     

     

    Ansprechpartner

    Keine Zuständigkeit - Aufgabe wird von der Gemeinde Pöcking nicht wahrgenommen!

    Adresse

    Hausanschrift

    Feldafinger Str.4

    82343 Pöcking

    Postfachadresse

    Postfach 03

    82341 Pöcking

    Öffnungszeiten


    Bitte vereinbaren Sie weiterhin einen Termin für Ihr persönliches Anliegen: 08157/9306-0. Vielen Dank.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/388186138778Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English