Heimatpflege; Bestellung einer Ortsheimatpflegerin/eines Ortsheimatpflegers

    Hauptberufliche und ehrenamtliche Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger, öffentliche Institutionen und Vereine gestalten Heimatpflege. Die örtliche Kulturpflege fällt in den Wirkungskreis der Kommunen. Diese bestellen Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger für ihren Ort.

    Beschreibung

    Das Amt der Ortsheimatpflegerin bzw. des Ortsheimatpflegers ist meist ein Ehrenamt. Ortsheimatpflegerinnen und Ortsheimatpfleger existieren in vielen Städten und Gemeinden, sie werden von der Stadt oder Gemeinde bestellt. Die Bestellung erfolgt ohne zeitliche Begrenzung oder für eine bestimmte Zeit. Eine Wiederbestellung ist möglich.

    Heimatpflege will erhalten und gestalten. Geschaffene Werte von landschaftsprägender, geschichtlicher, wissenschaftlicher, künstlerischer, städtebaulicher und volkskundlicher Bedeutung sollen bewahrt, gepflegt und weiterentwickelt werden. In diesem Sinne ist es Aufgabe der Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger, sowohl zur Erhaltung und Vermittlung der historischen Dimension der Heimat beizutragen als auch aktuelle Veränderungsprozesse kritisch zu begleiten und Neuerungen behutsam in Vorhandenes einzubetten.

    Die folgenden Bereiche gehören zu den wesentlichen Aufgaben der Ortsheimatpflegerinnen und Ortsheimatpfleger:

    • Denkmalschutz und Denkmalpflege,
    • Bauwesen,
    • Pflege von Bräuchen, Dialekten und Trachten,
    • Pflege von Volksmusik und Volkstanz,
    • Sammeln, Dokumentieren und Erforschen von kulturellen Zeugnissen unserer geschichtlichen und regionalen Herkunft und Identität,
    • Förderung der kulturellen Integration sowie
    • Vermittlung von Wissen.

     

    Ortsheimatpflegerinnen und Ortsheimatpfleger sollen mit allen in ihrem Bereich tätigen Heimatpflegern, Heimatvereinen und sonstigen Personen und Organisationen auf dem Gebiet der Heimatpflege zusammenarbeiten. Dies sind beispielsweise der Bayerische Landesverein für Heimatpflege e. V., kirchliche Stellen, Schulen aller Art, Fachstellen und Vereinigungen des Naturschutzes, wissenschaftliche Institutionen, Archive, Museen und Sammlungen, bürgerschaftliche Vereinigungen und Initiativen, lokale und regionale Heimatverbände und Geschichtsvereine.

     

     

    Ansprechpartner

    Gemeinde Feldkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    85622 Feldkirchen

    Postfachadresse

    Postfach 1249

    85619 Feldkirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@feldkirchen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=33108546553Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33108546553Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 909974-0

    Fax: +49 89 909974-36

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English