Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Beschreibung
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
- Anmeldung und Aufnahme
- Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
- Öffnungszeiten und Schließungszeiten
- Elternbeitrag / Essensgeld
- Besuchsregelung
- Krankheitsfall
- Abmeldung
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Von-Imhof-Straße 6
86836 Untermeitingen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: info@lechfeld.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/48774053803Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8232 5009-0
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld - Hoch- und Tiefbauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Von-Imhof-Straße 6
86836 Untermeitingen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: info@lechfeld.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2688507219104Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8232 5009-0
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 30.08.2024
Stichwörter
kindergarten, kinderkrippe, kita, Kindertagesbetreuung, Kindertageseinrichtungen