Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

    Beschreibung

    Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:

    • Anmeldung und Aufnahme
    • Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
    • Öffnungszeiten und Schließungszeiten
    • Elternbeitrag / Essensgeld
    • Besuchsregelung
    • Krankheitsfall
    • Abmeldung

    Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 6
    97523 Schwanfeld

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    Postanschrift

    Rathausplatz 6
    97523 Schwanfeld

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-schwanfeld.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=10440638821Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/10440638821Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9384 9730-0

    Fax: +49 9384 9730-45

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 12.08.2025

    Stichwörter

    kindergarten, kinderkrippe, kita, Kindertagesbetreuung, Kindertageseinrichtungen

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English