Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Beschreibung
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
- Anmeldung und Aufnahme
- Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
- Öffnungszeiten und Schließungszeiten
- Elternbeitrag / Essensgeld
- Besuchsregelung
- Krankheitsfall
- Abmeldung
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Ansprechpartner
Stadt Erlangen - Abt. Zentrale Dienste Stadtjugendamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 14:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Montag: individuelle Terminvereinbarung von 15:00 – 18:00 Uhr möglich
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: stadtjugendamt@stadt.erlangen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/022081673635Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 86-2452
Fax: +49 9131 86-2952
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
- Gebührensatzung zur Satzung für die städtischen KindertageseinrichtungenGebühren der Stadt Erlangen für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 30.08.2024
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 19.09.2024
Stichwörter
kindergarten, kinderkrippe, kita, Kindertagesbetreuung, Kindertageseinrichtungen