Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

    Beschreibung

    Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:

    • Anmeldung und Aufnahme
    • Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
    • Öffnungszeiten und Schließungszeiten
    • Elternbeitrag / Essensgeld
    • Besuchsregelung
    • Krankheitsfall
    • Abmeldung

    Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst

    Adresse

    Hausanschrift

    Coburger Str. 23

    96271 Grub a.Forst

    Postanschrift

    Coburger Str. 23

    96271 Grub a.Forst

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Bürgerhaus Niederfüllbach: Montag und Mittwoch: 16:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: fabian.leutheusser@grub-am-forst.de

    De-Mail: poststelle@grub-am-forst.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/58885210793Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9560 9220-0

    Fax: +49 9560 922081

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 30.08.2024

    Stichwörter

    kindergarten, kinderkrippe, kita, Kindertagesbetreuung, Kindertageseinrichtungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English