Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Beschreibung
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
- Anmeldung und Aufnahme
- Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
- Öffnungszeiten und Schließungszeiten
- Elternbeitrag / Essensgeld
- Besuchsregelung
- Krankheitsfall
- Abmeldung
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Große Kreisstadt Neustadt b.Coburg - Rentenstelle/Kindergartenverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1580
96460 Neustadt b.Coburg
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 13:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab Termine um Ihre Wartezeit gering zu halten. Termine können auch außerhalb der Öffnungszeiten mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/810185284796Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9568 81-0
Fax: +49 9568 81-222
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 18.08.2023
Stichwörter
kindergarten, kinderkrippe, kita, Kindertagesbetreuung, Kindertageseinrichtungen