Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Beschreibung
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
- Anmeldung und Aufnahme
- Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
- Öffnungszeiten und Schließungszeiten
- Elternbeitrag / Essensgeld
- Besuchsregelung
- Krankheitsfall
- Abmeldung
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Gerzen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
84175 Gerzen
Öffnungszeiten
Mo 07:15 Uhr - 12:30 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:15 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 07:15 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:15 Uhr - 12:30 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:15 Uhr - 12:30 Uhr
Außerhalb der Geschäftszeiten nur mit Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@gerzen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=07885217792Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07885217792Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8744 9604-0
Fax: +49 8744 9604-620
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 30.08.2024
Stichwörter
kindergarten, kinderkrippe, kita, Kindertagesbetreuung, Kindertageseinrichtungen