Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Beschreibung
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
- Anmeldung und Aufnahme
- Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
- Öffnungszeiten und Schließungszeiten
- Elternbeitrag / Essensgeld
- Besuchsregelung
- Krankheitsfall
- Abmeldung
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Große Kreisstadt Landsberg am Lech
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1653
86886 Landsberg am Lech
Kontakt
E-Mail: stadt_ll@landsberg.de
De-Mail: info@landsberg.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=18109001455Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/18109001455Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8191 128-0
Fax: +49 8191 128-180
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 30.08.2024
Stichwörter
kindergarten, kinderkrippe, kita, Kindertagesbetreuung, Kindertageseinrichtungen