Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

    Beschreibung

    Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:

    • Anmeldung und Aufnahme
    • Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
    • Öffnungszeiten und Schließungszeiten
    • Elternbeitrag / Essensgeld
    • Besuchsregelung
    • Krankheitsfall
    • Abmeldung

    Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Egling a.d.Paar - Kinder und Jugend

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 31

    86492 Egling a.d.Paar

    Postanschrift

    Hauptstraße 31

    86492 Egling a.d.Paar

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: greschner@egling.com

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/522516081851Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8206 962112-0

    Fax: +49 8206 962112-17

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 18.08.2023

    Stichwörter

    kindergarten, kinderkrippe, kita, Kindertagesbetreuung, Kindertageseinrichtungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English