Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

    Beschreibung

    Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:

    • Anmeldung und Aufnahme
    • Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
    • Öffnungszeiten und Schließungszeiten
    • Elternbeitrag / Essensgeld
    • Besuchsregelung
    • Krankheitsfall
    • Abmeldung

    Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck - Amt 5 - Familie, Senioren, Jugend, Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 31

    82256 Fürstenfeldbruck

    Postfachadresse

    Postfach 1645

    82245 Fürstenfeldbruck

    Kontakt

    E-Mail: info@fuerstenfeldbruck.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2063280390114Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8141 281-0

    Fax: +49 8141 282-1199

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 18.08.2023

    Stichwörter

    kindergarten, kinderkrippe, kita, Kindertagesbetreuung, Kindertageseinrichtungen

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English