Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

    Beschreibung

    Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:

    • Anmeldung und Aufnahme
    • Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
    • Öffnungszeiten und Schließungszeiten
    • Elternbeitrag / Essensgeld
    • Besuchsregelung
    • Krankheitsfall
    • Abmeldung

    Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Markt Au i.d.Hallertau - Geschäftsleitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Hauptstraße 2

    84072 Au i. d. Hallertau

    Postanschrift

    Untere Hauptstraße 2

    84072 Au i. d. Hallertau

    Öffnungszeiten

    Kontakt

    E-Mail: geschaeftsleitung@markt-au.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6428980401521Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8752 178-11

    Fax: +49 8752 178-24

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 30.08.2024

    Stichwörter

    kindergarten, kinderkrippe, kita, Kindertagesbetreuung, Kindertageseinrichtungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English