Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

    Beschreibung

    Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:

    • Anmeldung und Aufnahme
    • Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
    • Öffnungszeiten und Schließungszeiten
    • Elternbeitrag / Essensgeld
    • Besuchsregelung
    • Krankheitsfall
    • Abmeldung

    Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Lenggries - 1.4 Sozialamt, Haus der Senioren

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    83661 Lenggries

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    83661 Lenggries

    Öffnungszeiten

    Mo 07:45 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Terminvereinbarungen außerhalb dieser Öffnungszeiten sind nach telefonischer Absprache selbstverständlich möglich. Bei umfangreichen und komplizierten Sachverhalten oder vertraulichen Angelegenheiten ist eine vorherige Terminvereinbarung erwünscht!

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4719379325140Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8042 5008-0

    Fax: +49 8042 5008-101

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 13.01.2025

    Stichwörter

    kindergarten, kinderkrippe, kita, Kindertagesbetreuung, Kindertageseinrichtungen

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English