Zuwendung für Taktisch-Technische Betriebsstellen Bewilligung

    Taktisch-Technische Betriebsstellen; Beantragung einer Zuwendung

    Der Freistaat Bayern beteiligt sich an den Personalkosten für die Erfüllung der Aufgaben der Taktisch-Technischen-Betriebsstellen des Digitalfunks bei den Integrierten Leitstellen.  

    Beschreibung

    Zweck und Gegenstand

    Für die Beschäftigung von Personal zur Erfüllung der Aufgaben der Taktisch-Technischen-Betriebsstellen des Digitalfunks bei den Integrierten Leitstellen werden Zuwendungen gewährt. Sie sollen den Zuwendungsempfängern die Wahrnehmung der zur Teilnahme am digitalen BOS-Funk (= Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)) notwendigen Aufgaben ermöglichen.

    Zuwendungsempfänger

    Zuwendungsberechtigt sind die Betreiber der Integrierten Leitstellen in Bayern.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Es können Ausgaben für Personal gefördert werden.

    Art und Höhe

    Der Festbetrag entspricht 25% der vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekanntgegebenen Personalvollkosten für eine Stelle der 3. Qualifikationsebene (Durchschnittswert Besoldungsgruppe A9 bis A12).

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Kostennachweis

    Voraussetzungen

    Die für die Aufgaben der Taktisch-Technischen-Betriebsstellen des Digitalfunks bei der Integrierten Leitstelle vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen. Dazu ist die erfolgreiche Teilnahme an den von der Projektgruppe DigiNet im Schulungsrahmenkonzept vorgesehenen Lehrgängen (derzeit: TETRA-Systemkurs und Nutzereigenes Management-Kurs) durch eine Teilnahmebescheinigung nachzuweisen. Die Teilnahme an den erforderlichen Lehrgängen kann auch zeitnah nach Beginn der Beschäftigung erfolgen. Bei der Personalauswahl ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.

    Eine Förderung erfolgt darüber hinaus erst dann, wenn der Betreiber der Integrierten Leitstelle im Rahmen des Förderantrags (Anlage) erklärt, dass die Integrierte Leitstelle entsprechend dem Konzept "Technische Anbindung der Integrierten Leitstellen" der Projektgruppe DigiNet drahtgebunden am digitalen BOS-Funk teilnehmen wird und dass dabei die Bedingungen für die Teilnahme und Nutzung beachtet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Sonderförderprogramm für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Erfüllung von Aufgaben der Taktisch-Technischen Betriebsstelle (TTB) bei den Integrierten Leitstellen (ILS) in Bayern (Sonderförderprogramm TTB-Personal)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag (Formblatt siehe unter "Formulare") ist in einfacher Ausfertigung vom Zuwendungsberechtigten unmittelbar bei der zuständigen Regierung (Bewilligungsbehörde) einzureichen. Die Regierung entscheidet über den Antrag.

    Fristen

    Die Personalkosten sind frühestens acht Monate vor dem Monat, in dem nach dem vom Lenkungsausschuss Digitalfunk Bayern verabschiedeten Migrationsplan der sog. "erweiterte Probebetrieb" im jeweiligen Rettungsdienstbereich beginnen soll, förderfähig.

    Bearbeitungsdauer

    etwa zwei Wochen

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.08.2024

    Stichwörter

    TTB

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English