Zuschuss für Betriebsausgaben für Hubschraubersimulationszentrum Bewilligung

    Bayerisches Hubschrauber-Simulationszentrum; Beantragung einer Zuwendung zum laufenden Betrieb

    Der Freistaat Bayern unterstützt den laufenden Betrieb des Hubschraubersimulationszentrums im Bergwacht-Zentrum für Sicherheit und Ausbildung.

    Beschreibung

    Zweck und Gegenstand

    Der Freistaat Bayern unterstützt den laufenden Betrieb des Hubschraubersimulationszentrums im Bergwacht-Zentrum für Sicherheit und Ausbildung in Bad Tölz. Die laufenden Sach- und Personalausgaben sollen teilweise gedeckt werden.

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind die Stiftung Bergwacht und die Bergwacht Bayern.

    Zuwendungsfähige Ausgaben

    Gefördert werden die erforderlichen Personalausgaben und die laufenden Betriebsausgaben des Hubschraubersimulationszentrums.

    Art und Höhe

    Nicht rückzahlbare Zuwendung als Projektförderung im Wege einer jährlichen Anteilfinanzierung.

    Ansprechpartner

    Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)

    Adresse

    Hausanschrift

    Odeonsplatz 3

    80539 München

    Postanschrift

    80524 München

    Öffnungszeiten


    nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stmi.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=6888794204Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6888794204Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2192-01

    Fax: +49 89 2192-12225

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Planung und Erläuterung des Gesamtaufwands
    • Bedarfsplanung (Anmeldungen) der Nutzer gegliedert nach Ausbildungstagen für die verschiedenen Nutzer
    • Finanzierungsplan mit Erläuterungen
    • Personalplanung mit Ausgabenaufstellung und Erläuterungen

    Voraussetzungen

    Zum förderfähigen Nutzerkreis des BayHsZ zählen die Hubschrauberbetreiber der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in Bayern mit deren Hubschrauberbesatzung sowie die Einsatzorganisationen und deren Einsatzkräfte um die Zusammenarbeit im Rahmen eines Einsatzgeschehens zu trainieren.

    Die Verteilung der Trainingszeiten auf die Angehörigen dieser Organisationen soll die unterschiedlichen Bedürfnisse von haupt- und ehrenamtlichem Personal berücksichtigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag muss bei der Regierung von Oberbayern eingereicht werden.

    Der Vollzug (Auszahlungen, Verwendungsnachweisprüfungen etc.) des Zuwendungsverfahrens obliegt ebenfalls der Regierung von Oberbayern.

    Fristen

    Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung ist schriftlich bis spätestens 31.10. des dem Antragsjahr vorausgehenden Jahres der Regierung von Oberbayern vorzulegen.

    Bearbeitungsdauer

    vier Wochen

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.05.2024

    Stichwörter

    Hubschrauberförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English