Bayerisches Hubschrauber-Simulationszentrum; Beantragung einer Zuwendung zum laufenden Betrieb
Der Freistaat Bayern unterstützt den laufenden Betrieb des Hubschraubersimulationszentrums im Bergwacht-Zentrum für Sicherheit und Ausbildung.
Beschreibung
Zweck und Gegenstand
Der Freistaat Bayern unterstützt den laufenden Betrieb des Hubschraubersimulationszentrums im Bergwacht-Zentrum für Sicherheit und Ausbildung in Bad Tölz. Die laufenden Sach- und Personalausgaben sollen teilweise gedeckt werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die Stiftung Bergwacht und die Bergwacht Bayern.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Gefördert werden die erforderlichen Personalausgaben und die laufenden Betriebsausgaben des Hubschraubersimulationszentrums.
Art und Höhe
Nicht rückzahlbare Zuwendung als Projektförderung im Wege einer jährlichen Anteilfinanzierung.
Ansprechpartner
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80524 München
Öffnungszeiten
nur nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmi.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=6888794204Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6888794204Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2192-01
Fax: +49 89 2192-12225
Internet
erforderliche Unterlagen
- Planung und Erläuterung des Gesamtaufwands
- Bedarfsplanung (Anmeldungen) der Nutzer gegliedert nach Ausbildungstagen für die verschiedenen Nutzer
- Finanzierungsplan mit Erläuterungen
- Personalplanung mit Ausgabenaufstellung und Erläuterungen
Voraussetzungen
Zum förderfähigen Nutzerkreis des BayHsZ zählen die Hubschrauberbetreiber der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in Bayern mit deren Hubschrauberbesatzung sowie die Einsatzorganisationen und deren Einsatzkräfte um die Zusammenarbeit im Rahmen eines Einsatzgeschehens zu trainieren.
Die Verteilung der Trainingszeiten auf die Angehörigen dieser Organisationen soll die unterschiedlichen Bedürfnisse von haupt- und ehrenamtlichem Personal berücksichtigen.
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)BayRS 630-1-F; BayRS IV S. 664
- Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)BayRS 630-1-F; BayRS IV S. 664
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Der Antrag muss bei der Regierung von Oberbayern eingereicht werden.
Der Vollzug (Auszahlungen, Verwendungsnachweisprüfungen etc.) des Zuwendungsverfahrens obliegt ebenfalls der Regierung von Oberbayern.
Fristen
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung ist schriftlich bis spätestens 31.10. des dem Antragsjahr vorausgehenden Jahres der Regierung von Oberbayern vorzulegen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.05.2024
Stichwörter
Hubschrauberförderung