Öffentlicher Personennahverkehr; Erhalt einer ÖPNV-Zuweisung
Die Aufgabenträger im Öffentlichen Personennahverkehr erhalten von den Regierungen Zuweisungen für Zwecke des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Beschreibung
Zweck
Die Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs ist eine freiwillige Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden im eigenen Wirkungskreis. Sie führen diese Aufgaben in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit durch. Der Freistaat Bayern unterstützt die ÖPNV-Aufgabenträger bei deren Bemühungen im Rahmen der ÖPNV-Zuweisungen.
Gegenstand
Die Zuweisungen sind für Zwecke des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs bestimmt. Sie sind damit umfassend einsetzbar.
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden ÖPNV-Aufgabenträger nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG), in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte.
Zuwendungsfähige Kosten
Mit den in Art. 27 BayÖPNVG genannten Zwecken vereinbar sind insbesondere auch Investitionen und Nahverkehrsplanungen, in geringem Umfang auch organisatorische Aufwendungen.
Art und Höhe
Die Förderung erfolgt im Rahmen der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung. Die Höhe der ÖPNV-Zuweisungen wird nach Maßgabe der Bewilligung im Haushalt festgesetzt. Die Höhe und Verteilung der ÖPNV-Zuweisungen für den einzelnen Aufgabenträger wird gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung über Finanzhilfen für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr (FinÖPNVV) jährlich festgelegt und ergibt sich aus der Anlage zu dieser Verordnung. Bei der Verteilung wird auch berücksichtigt, ob und in welcher Qualität ein ÖPNV-Angebot vorhanden ist.
Ansprechpartner
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 23 – Schienen- und Straßenverkehr (Reg NB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
84023 Landshut
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/216748377634Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 808-01
Internet
erforderliche Unterlagen
- ggf. die Verordnung zur Übertragung der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft
falls die Aufgabenträgerschaft übertragen wurde, ist die Verordnung zur Übertragung beizulegen
- Aufstellung über die im jeweils maßgeblichen Haushaltsjahr aufgewendeten Eigenmittel
Voraussetzungen
ÖPNV-Zuweisungen werden für Zwecke und zur Verbesserung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs gewährt (Art. 27 BayÖPNVG).
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Pauschalierte Abschlagszahlung erfolgt zum 1. April eines Jahres
-
Auszahlung des Restbetrages erfolgt nur, sofern der Aufgabenträger bis spätestens zum 1. August eines Jahres die erforderlichen Unterlagen über das Online-Portal eingereicht hat.
Fristen
- Mitteilung der gemäß § 2 Abs. 2 S. 3 FinÖPNVV erforderlichen Unterlagen bis 1. August eines Jahres
- Der Verwendungsnachweis muss bis zum 30. September des Folgejahres eingereicht werden.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 25.02.2025