Förderung für Güterverkehrszentrum Bewilligung / Förderung für Güterverkehrszentrum Auszahlung
    99400070017000, 99400070079000

    Güterverkehrszentrum; Beantragung einer Förderung

    Gemeinden und Gemeindeverbände können Förderungen für Planung, Konzeptionierung und infrastrukturelle Investitionen in Güterverkehrszentren beantragen.

    Beschreibung

    Zweck

    Aufgrund der regionalen und überregionalen Bedeutung von GVZ soll durch die Förderung der Aufwendungen für Planung und Konzeption die Errichtung von GVZ gefördert werden.

    Gegenstand

    Zur Realisierung einer umweltverträglicheren und rationelleren Güterbeförderung haben sich Bund und Länder auf die Schaffung eines Netzes an Güterverkehrszentren (GVZ) verständigt. Neben den Erschließungsaufwendungen müssen die Kommunen auch die Kosten für Planung und Konzeption der GVZ sowie für die GVZ-Entwicklungsgesellschaften (GVZ-E) tragen. Die gesamten Aufwendungen für ein GVZ übersteigen die Finanzkraft der Kommunen.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Gefördert werden kann beispielsweise das Erstellen einer Machbarkeitsstudie oder auch die Kosten für externe Planungsleistungen. Es können aber auch infrastrukturelle Investitionen der Gemeinden und Gemeindeverbände für die Errichtung des GVZ gefördert werden.

    Art und Höhe

    Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
    Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

    Der regelmäßige Fördersatz beträgt 50% in Form einer Anteilsfinanzierung.

    Ansprechpartner

    Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und VerkehrStMB

    Adresse

    Hausanschrift

    Franz-Josef-Strauß-Ring 4
    80539 München

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    Postanschrift

    Postfach 22 12 53
    80502 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stmb.bayern.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=0444348208Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0444348208Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2192-02

    Fax: +49 89 2192-13350

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Errichtung von GVZ ist das kommunale Engagement. Die Förderung gilt nur für Gemeinden und Gemeindeverbände. Es darf kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegen, d. h. es dürfen noch keine Verträge hinsichtlich der Maßnahmen geschlossen worden sein. Vor der Antragstellung sollte Kontakt mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr aufgenommen werden, um die spezifischen Anforderungen zu klären.

    Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage gegen beschränkende Nebenbestimmungen des Bewilligungsbescheides

    Verfahrensablauf

    Der schriftliche Antrag muss beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eingereicht werden. Der weitere Vollzug der Förderung erfolgt regelmäßig bei der zuständigen Bezirksregierung.

    Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: nicht möglich

    Fristen

    Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Dokumente

    • Erforderliche Unterlage/n

      • Formloser Antrag (mit Unterschrift)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 23.01.2026

    Stichwörter

    Kombinierter Verkehr, Logistik, Logistikzentrum, Umschlaganlagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English