Förderung für Güterverkehrszentrum Bewilligung

    Güterverkehrszentrum; Beantragung einer Förderung

    Gemeinden und Gemeindeverbände können Förderungen für Planung, Konzeptionierung und infrastrukturelle Investitionen in Güterverkehrszentren beantragen.

     

    Beschreibung

    Zweck und Gegenstand

    Zur Realisierung einer umweltverträglicheren und rationelleren Güterbeförderung haben sich Bund und Länder auf die Schaffung eines Netzes an Güterverkehrszentren (GVZ) verständigt.

    Neben den Erschließungsaufwendungen müssen die Kommunen auch die Kosten für Planung und Konzeption der GVZ sowie für die GVZ-Entwicklungsgesellschaften (GVZ-E) tragen. Die gesamten Aufwendungen für ein GVZ übersteigen die Finanzkraft der Kommunen.

    Aufgrund der regionalen und überregionalen Bedeutung von GVZ soll durch die Förderung der Aufwendungen für Planung und Konzeption die Errichtung von GVZ gefördert werden.

    Zuwendungsempfänger

    Zuwendungsempfänger können Gemeinden und Gemeindeverbände sein.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Gefördert werden kann beispielsweise das Erstellen einer Machbarkeitsstudie oder auch die Kosten für externe Planungsleistungen. Es können aber auch infrastrukturelle Investitionen der Gemeinden und Gemeindeverbände für die Errichtung des GVZ gefördert werden.

    Art und Höhe

    Der regelmäßige Fördersatz beträgt 50% in Form einer Anteilsfinanzierung.

    Ansprechpartner

    Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Franz-Josef-Strauß-Ring 4

    80539 München

    Postfachadresse

    Postfach 22 12 53

    80502 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stmb.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=0444348208Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0444348208Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2192-02

    Fax: +49 89 2192-13350

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Errichtung von GVZ ist das kommunale Engagement.

    Die Förderung gilt nur für Gemeinden und Gemeindeverbände.

    Es darf kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegen, d. h. es dürfen noch keine Verträge hinsichtlich der Maßnahmen geschlossen worden sein. Vor der Antragstellung sollte Kontakt mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr aufgenommen werden, um die spezifischen Anforderungen zu klären.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage gegen beschränkende Nebenbestimmungen des Bewilligungsbescheides

    Verfahrensablauf

    Der schriftliche Antrag muss beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eingereicht werden. Der weitere Vollzug der Förderung erfolgt regelmäßig bei der zuständigen Bezirksregierung.

    Fristen

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 13.06.2023

    Stichwörter

    Kombinierter Verkehr, Logistik, Logistikzentrum, Umschlaganlagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English