Förderung von Mobilitätsangeboten im öffentlichen Personennahverkehr im ländlichen Raum Bewilligung

    Mobilität im ländlichen Raum; Beantragung einer Förderung

    Der Freistaat Bayern fördert die Mobilität im ländlichen Raum.

    Beschreibung

    Zweck

    Das Förderprogramm unterstützt die Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die Verkehrserschließung im ländlichen Raum zu verbessern und auszuweiten. Um eine angepasste Mobilität zu ermöglichen, werden Aufwendungen für bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV im ländlichen Raum und Pilotprojekte für landkreisübergreifende Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr gefördert.

    Gegenstand

    Gefördert wird die Einrichtung von flexiblen und bedarfsorientierten Mobilitätsangeboten im ÖPNV sowie landkreisübergreifende Expressbusverbindungen. Für die neuen Projekte ist ein Pilotcharakter wünschenswert.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Zuwendungsfähige Kosten sind die Betriebskostendefizite der Verkehre, die der ÖPNV-Aufgabenträger ausgleicht.

    Art und Höhe

    Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
    Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

    Im Rahmen der Anteilsfinanzierung können mit degressiven Fördersätzen mit anfangs bis zu 75 % der förderfähigen Kosten als Projektförderung gefördert werden.

    Ansprechpartner

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 23 - Straßen- und Schienenverkehr (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Promenade 27

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 6 06

    91511 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/164635414674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 53-0

    Fax: +49 981 53-1456

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      Es sind keine Unterlagen beizubringen.

    Voraussetzungen

    Nur die Einführung von neuen flexiblen Bedienformen und Expressverbindungen mit Omnibussen im ländlichen Raum sind von dieser Förderung erfasst. Es ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Die Projekte müssen im Einklang mit dem Nahverkehrsplan stehen. Die genauen Vorgaben sind in der Richtlinie zum Förderprogramm Ergänzender Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum mit bedarfsorientierten Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekten landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr (ErNa) vom 16. Mai 2023, 97-B (BayMBl. Nr. 275) dargestellt.

    Zuwendungsempfänger sind ÖPNV-Aufgabenträger nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG), in der Regel die  Landkreise und kreisfreien Städte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag muss bei der zuständigen Regierung eingereicht werden. Diese ist auch für die Bewilligung zuständig.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es können nur Vorhaben gefördert werden, mit denen noch nicht begonnen  worden ist bzw. einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt wurde.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 27.11.2024

    Stichwörter

    Bedarfsorientierte Bedienformen, Expressbus, flexible Bedienformen, Ländlicher Raum, Mobilität, On-Demand-Verkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English