Mobilität im ländlichen Raum; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert die Mobilität im ländlichen Raum.
Beschreibung
Zweck
Das Förderprogramm unterstützt die Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die Verkehrserschließung im ländlichen Raum zu verbessern und auszuweiten. Um eine angepasste Mobilität zu ermöglichen, werden Aufwendungen für bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV im ländlichen Raum und Pilotprojekte für landkreisübergreifende Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr gefördert.
Gegenstand
Gefördert wird die Einrichtung und die wesentliche Erweiterung von flexiblen und bedarfsorientierten Mobilitätsangeboten im ÖPNV sowie landkreisübergreifende Expressbusverbindungen. Für die neuen Projekte ist ein Pilotcharakter wünschenswert.
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden ÖPNV-Aufgabenträger nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG), in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähige Kosten sind die Betriebskostendefizite der Verkehre, die der ÖPNV-Aufgabenträger ausgleicht.
Art und Höhe
Im Rahmen der Anteilsfinanzierung können mit degressiven Fördersätzen mit anfangs bis zu 75 % der förderfähigen Kosten als Projektförderung gefördert werden.
Ansprechpartner
Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Kosten- und Finanzierungsplan der beantragten Projekte
- Angabe über die Subventionserheblichkeit
- Siehe für weitere Unterlagen
Richtlinie zum Förderprogramm Ergänzender Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum mit bedarfsorientierten Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekten landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr
Voraussetzungen
Nur die Einführung und die wesentliche Erweiterung von neuen flexiblen Bedienformen und Expressverbindungen mit Omnibussen im ländlichen Raum sind von dieser Förderung erfasst.
Es ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Die Projekte müssen im Einklang mit dem Nahverkehrsplan stehen.
Die genauen Vorgaben sind in der Richtlinie zum Förderprogramm Ergänzender Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum mit bedarfsorientierten Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekten landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr (ErNa) vom 16. Mai 2023, 97-B (BayMBl. Nr. 275) dargestellt.
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 23 und 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)BayRS 630-1-F; BayRS IV S. 664
- Richtlinie zum Förderprogramm Ergänzender Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum mit bedarfsorientierten Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekten landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr (ErNa) - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Der Antrag muss bei der zuständigen Regierung eingereicht werden. Diese ist auch für die Bewilligung zuständig.
Fristen
Es können nur Vorhaben gefördert werden, mit denen noch nicht begonnen worden ist bzw. einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt wurde.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 15.02.2024