Förderung von Infrastruktur und Fahrzeug zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs Bewilligung / Förderung für Bushaltestellen im vereinfachten Verfahren Auszahlung / E-Mobil Invest Bewilligung / Förderung von Infrastruktur und Fahrzeug zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs Auszahlung / E-Mobil Invest Änderung / Förderung für Omnibusbetriebshöfe Bewilligung / Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs Bewilligung / Förderung für Bushaltestellen im vereinfachten Verfahren Bewilligung / E-Mobil Invest Anhörung / Förderung für Stadt- und Straßenbahnsysteme Auszahlung / Förderung für Verknüpfungsanlagen im öffentlichen Personennahverkehr oder Schienenpersonennahverkehr an Bahnhöfen Auszahlung / Förderung für Echtzeitinformationssysteme für den öffentlichen Personennahverkehr Auszahlung / E-Mobil Invest Ablehnung / Förderung für Bushaltestellen Auszahlung / Förderung für Echtzeitinformationssysteme für den öffentlichen Personennahverkehr Bewilligung / Förderung für Beschleunigungsmaßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr Bewilligung / E-Mobil Invest Widerruf / Förderung für Beschleunigungsmaßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr Auszahlung / E-Mobil Invest Verwendungsnachweisprüfung / E-Mobil Invest Auszahlung / E-Mobil Invest Rücknahme / Förderung für Verknüpfungsanlagen im öffentlichen Personennahverkehr oder Schienenpersonennahverkehr an Bahnhöfen Bewilligung / Förderung für Omnibusbetriebshöfe Auszahlung / Förderung für Bushaltestellen Bewilligung / Förderung für Stadt- und Straßenbahnsysteme Bewilligung
    99400080017000, 99400345079000, 99400024017000, 99400080079000, 99400024011000, 99400347017000, 99400400017000, 99400345017000, 99400024166000, 99400349079000, 99400346079000, 99400351079000, 99400024114000, 99400344079000, 99400351017000, 99400348017000, 99400024100000, 99400348079000, 99400024274000, 99400024079000, 99400024222000, 99400346017000, 99400347079000, 99400344017000, 99400349017000

    Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer Infrastrukturförderung

    Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

    Beschreibung

    Zweck

    Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zum Bau und Ausbau der in Art. 2, Nrn. 2 bis 4, Nr. 5 Halbsatz 2, Nr. 6 (Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe) und Art. 8 Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz genannten Vorhaben (Infrastrukturförderung), soweit diese Maßnahmen der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (Art. 1 und 2 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)) in Bayern dienen. 

    Befristet bis 31.12.2026 gewährt der Freistaat gem. Art. 13 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayFAG für bauliche Maßnahmen der Gemeinden und Landkreise zur Herstellung der Barrierefreiheit und Verbesserung der Zuwegung Zuwendungen.

    Gegenstand
    • Verkehrswege der Straßenbahnen und U-Bahnen, 
    • Umsteigeanlagen, 
    • Haltestelleneinrichtungen, 
    • Betriebshöfe, 
    • Ladeinfrastruktur in Omnibusbetriebshöfen soweit sie dem ÖPNV dienen, 
    • Beschleunigungsmaßnahmen für den ÖPNV, 
    • Fahrzeugförderung.
    Zuwendungsfähige Kosten

    Die zuwendungsfähigen Kosten sind vom Einzelfall abhängig.

    Art und Höhe

    Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
    Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
    Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

    Die Zuwendungen werden als Projektförderung (Anteilsfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung) gewährt.

    Ansprechpartner

    Regierung von Unterfranken - Kommunale AngelegenheitenReg UFr

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterplatz 9
    97070 Würzburg

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Postfach
    97064 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2484750628298Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 380-00

    Fax: +49 931 380-2222

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      • Antrag zur Gewährung von Abschlagszahlungen auf Hilfen für den Ausbildungsverkehr nach Art. 24 BayÖPNVG
      • Nahverkehrspläne: Oder gleichwertige Pläne, soweit sie der Regierung noch nicht vorliegen.
      • Erläuterungsbericht: Ausführliche Darlegung der angestrebten Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Insbesondere Angaben über die Situation der derzeit vorhandenen Verkehrsanlagen und deren Kapazität (z. B. Liniennetze mit Angabe der Haltestellen und Umsteigemöglichkeiten, zugehörige Parkmöglichkeiten) sowie die Vorbereitung des Vorhabens, insbesondere über den Stand des Grunderwerbs, der planungsrechtlichen Voraussetzungen (Bauleitpläne, Planfeststellung) sowie Beteiligungsbereitschaft Dritter (Verwaltungsvereinbarungen)
      • Übersichtsplan des Vorhabens
      • Notwendige Pläne, Regelquerschnitte, Grunderwerbspläne und -verzeichnisse: Soweit für die Beurteilung der Maßnahme maßgebend. Und soweit zur Darstellung besonderer Bauwerke (z. B. Haltestelle, Park- & Ride-Anlagen, Parkeinrichtungen, Betriebshöfe, zentrale Werkstätten) erforderlich. Bei Tiefbauvorhaben in Anlehnung an die Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau - Ausgabe 2012 (RE 2012)
      • Kostenschätzung/Kostenberechnung mit Kostenzusammenfassung: Bei Hochbaumaßnahmen gem. Muster 5 zu Art. 44 BayHO zusätzliche Einzelaufstellung für Gerätekosten. Bei Tiefbaumaßnahmen in Anlehnung an die Anlage der Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau - RE 2012
      • Stellungnahme des Aufgabenträgers: ÖPNV-Aufgabenträger
      • Nachweis der Anhörung gem. Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e BayGVFG mit dem entsprechenden Ergebnis: Belange von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen sind zu berücksichtigen und den Anforderungen der Barrierefreiheit ist möglichst weitreichend entsprechen. Bei der Vorhabenplanung sind die zuständigen Beauftragten für Belange von Menschen mit Behinderungen nach Art. 19 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes auzuhören. Verfügt eine Gebietskörperschaft nicht über Behindertenbeauftragte oder -beiräte, sind stattdessen die entsprechenden Verbände im Sinn des § 13 Abs. 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes anzuhören.
      • Zusätzliche Unterlagen bei Omnibusbetriebshöfen und zentralen Werkstätten: Aufstellung über die im Jahr vor der Antragstellung gefahrene Kilometer; aufgegliedert nach den einzelnen Verkehrsarten. Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung der letzten zwei Jahre. Aussage der Baugenehmigungsbehörde über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Aufstellung über vorhandenen Geräte und Anlagenteile.
      • Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten
      • Aufstellung über die im jeweils maßgeblichen Haushaltsjahr aufgewendeten Eigenmittel
      • Soweit entsprechende Muster zur Verfügung stehen, sind diese zu verwenden.

    Voraussetzungen

    Das Vorhaben muss 

    • zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein, 
    • in einem Generalverkehrsplan oder gleichwertigen Plan vorgesehen sein, 
    • bau- und verkehrstechnisch einwandfrei unter Beachtung des Grundsatzes von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein, 
    • mit städtebaulichen Maßnahmen, die gegebenenfalls betroffen sind, abgestimmt sein, 
    • Belange von Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen und den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen und 
    • die Finanzierung muss gewährleistet sein.

    Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Landkreise und kommunale  Zweckverbände, öffentliche und private Unternehmen, soweit die Vorhaben  dem ÖPNV dienen.

    Ausschlusskriterien:

    Das Vorhaben darf noch nicht begonnen sein.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Regierungen einzureichen.

    Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: ab Antragseingang möglich (Die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn setzt voraus, dass nach dem Ergebnis einer mindestens überschlägigen Prüfung: das Vorhaben hinsichtlich Planung und Ausführung den Anforderungen und den sonstigen Fördervoraussetzungen entspricht, die Finanzierung einschließlich der Zwischenfinanzierung für die erwartete Zuwendung grundsätzlich gesichert ist und, die Belastung künftiger Haushalte sich im Falle einer späteren Förderung unter Berücksichtigung der Finanzierungsleistungen des Vorhabenträgers in angemessenem Umfang hält. Das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben trägt allein der Vorhabenträger.)

    Fristen

    Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 11.03.2026

    Stichwörter

    Bus, Bushaltestelle, Buszug, Fahrradabstellanlagen, Gelenkomnibus, Infrastruktur, Kraftomnibus, Ladeinfrastruktur, Linienomnibus, Omnibusbahnhof, Park-& Ride-Anlage, Straßenbahn, U-Bahn, Umsteigeanlagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English