Förderung von Infrastruktur und Fahrzeug zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs Bewilligung

    Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer Infrastrukturförderung

    Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

    Beschreibung

    Zweck

    Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zum Bau und Ausbau der in Art. 2, Nrn. 2 bis 4, Nr. 5 Halbsatz 2, Nr. 6 (Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe) und Art. 8 Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz genannten Vorhaben (Infrastrukturförderung), soweit diese Maßnahmen der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (Art. 1 und 2 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)) in Bayern dienen.
    Befristet bis 31.12.2026 gewährt der Freistaat gem. Art. 13 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayFAG für bauliche Maßnahmen der Gemeinden und Landkreise zur Herstellung der Barrierefreiheit und Verbesserung der Zuwegung Zuwendungen. 

    Gegenstand

    Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Öffentlichen Personennahverkehr werden der schienen- und straßenbezogen Bau oder Ausbau von Verkehrswegen, Umsteigeparkplätze und Haltestellen, Omnibusbetriebshöfe, zentrale Werkstätten, Fahrradabstellanlagen, Verkehrsleitsysteme und Beschleunigungsmaßnahmen gefördert, soweit sie dem öffentlichen Personennahverkehr dienen.  

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Zweckverbände, öffentliche und private Unternehmen, soweit die Vorhaben dem ÖPNV dienen.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Die zuwendungsfähigen Kosten sind vom Einzelfall abhängig.

    Art und Höhe

    Die Zuwendungen werden als Projektförderung (Anteilsfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung) oder Anteilsfinanzierung gewährt.

    Ansprechpartner

    Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 23 – Schienen- und Straßenverkehr (Reg NB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Regierungsplatz 540

    84028 Landshut

    Postfachadresse

    Postfach

    84023 Landshut

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Terminvereinbarung

    Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/216748377634Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 871 808-01

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Erklärung zur Subventionserheblichkeit
    • Erläuterungsbericht
    • Übersichtsplan
    • Pläne (Baupläne, Lageplan, ggf. Grunderwerbsplan, Gestaltungsplan, Querschnitte)
    • Kostenschätzung mit Kostenzusammenfassung
    • Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten
    • Stellungnahme des Aufgabenträgers
    • Beteiligung des zuständigen Beauftragten für Belange von Menschen mit Behinderung nach Art. 18 Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz oder des örtlichen Behindertenbeauftragten oder der Behindertenbeiräte
    • Ergänzende Unterlagen bei Omnibusbetriebshöfen und zentralen Werkstätten (Nr. 8.2.10 RZÖPNV)
    • Soweit entsprechende Muster unter "Formulare" zur Verfügung stehen, sind diese zu verwenden.

    Voraussetzungen

    Das Vorhaben muss

    • zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein,
    • in einem Generalverkehrsplan oder gleichwertigen Plan vorgesehen sein, 
    • bau- und verkehrstechnisch einwandfrei unter Beachtung des Grundsatzes von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein,
    • mit städtebaulichen Maßnahmen, die gegebenenfalls betroffen sind, abgestimmt sein,
    • Belange von Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen und den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen und
    • die Finanzierung muss gewährleistet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Regierungen einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Fördertatbestand und vom Vorhabenumfang.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 18.08.2023

    Stichwörter

    Buszug, Gelenkomnibus, Kraftomnibus, Linienomnibus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English