Zuwendungen zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Ausbildungsverkehr Bewilligung / Zuwendungen zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Ausbildungsverkehr Auszahlung
    99400068017000, 99400068079000

    Öffentlicher Personennahverkehr; Erhalt von Hilfen für den Ausbildungsverkehr

    Nach Art. 24 des Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) erhalten die kommunalen Aufgabenträgern jährlich pauschale Hilfen für den Ausbildungsverkehr.

    Beschreibung

    Die kommunalen Aufgabenträger nach Art. 8 BayÖPNVG erhalten zur Sicherstellung des Ausbildungsverkehrs im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr Hilfen für den Ausbildungsverkehr nach Art. 24 BayÖPNVG. 

    Die Hilfen für den Ausbildungsverkehr werden als pauschale Zuweisung den Aufgabenträgern gewährt, welche die Ausgleichsleistungen an die Verkehrsunternehmen, die in dem Gebiet des Aufgabenträgers öffentliche Nahverkehrsleistungen anbieten oder erbringen, ausgereicht werden. Die Ausgleichsleistungen werden erbracht für die finanziellen Auswirkungen, die auf die Erfüllung der tariflichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Rabattierung von Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs im öffentlichen Personennahverkehr zurückzuführen sind.

    Die Voraussetzungen für die Gewährung von Ausgleichsleistungen an die Verkehrsunternehmen richtet sich nach den Regelungen vor Ort.

    Online-Dienst

    HABY-Portal

    ID: L100042_199554

    Beschreibung

    Für die Berechnung der Hilfen im Ausbildungsverkehr in Bayern erforderlichen Daten können online erfasst werden. Sie müssen sich über das DTBY-Portal anmelden und dann das HABY-Portal auswählen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Unterfranken - Schienen- und StraßenverkehrReg UFr

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterplatz 9
    97070 Würzburg

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Postfach
    97064 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2568639513298Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 380-00

    Fax: +49 931 380-2222

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Der kommunale Aufgabenträger erhält die Hilfen für den Ausbildungsverkehr zur Finanzierung der Verpflichtung nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 BayÖPNVG.

    Der kommunale Aufgabenträger muss die Hilfen für den Ausbildungsverkehr zweckgebunden für die Sicherstellung des Ausbildungsverkehr im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr verwenden. Soweit die Mittel nicht für den Ausgleich von Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr benötigt werden, sind diese Mittel vom jeweiligen Aufgabenträger für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs gemäß Art. 27 zu verwenden. 

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Verfahrensablauf

    • Die pauschalierte Abschlagszahlung erfolgt zum 1. April eines Jahres.
    • Die Auszahlung des Restbetrages erfolgt nur, sofern der Aufgabenträger bis spätestens zum 15. September eines Jahres die erforderlichen Unterlagen über das Online-Portal (siehe unter "Online-Verfahren") eingereicht hat.

    Fristen

    • Mitteilung der gemäß § 1 Abs. 2 S. 3 FinÖPNVV erforderlichen Angaben: bis 15. September eines Jahres
    • Der Verwendungsnachweis muss bis zum 30. September des Folgejahres eingereicht werden.

    Dokumente

    • Mitteilung der gemäß § 1 Abs. 2 S. 3 FinÖPNVV erforderlichen Angaben
    • Jährliche Aufstellung über die im Folgejahr notwendigen Bestandsicherungsbeträge

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 03.02.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English