Naturparke; Erklärung

    Naturparke werden in der Regel von Landkreisen und Kommunen initiiert. Die Gebiete werden in Bayern durch die oberste Naturschutzbehörde zu Naturparken erklärt.

    Beschreibung

    Naturparke sind geprägt durch großräumige Natur- und Kulturlandschaften, in denen der Schutz und die Erhaltung der Biotop- und Artenvielfalt mit den Belangen umweltverträglicher Erholungsformen umweltverträglicher Erholungsformen angestrebt wird. Sie sind großräumige, der naturräumlichen Gliederung entsprechende Gebiete von in der Regel mindestens 20.000 ha Fläche, die überwiegend als Landschafts- oder Naturschutzgebiete festgesetzt sind. Sie eignen sich für  natur- und umweltverträgliche Erholungsformen. Eine dauerhaft natur- und umweltverträgliche Landnutzung wird angestrebt. Dabei sollen durch geeignete Nutzungsformen vielfältige Lebensräume erhalten bzw. gefördert werden.  Unter Beachtung der Naturschutzziele sollen Naturparke geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden.

    Zuständig für die Erklärung zum Naturpark ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als oberste Naturschutzbehörde.

    Ansprechpartner

    Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenkavalierplatz 2

    81925 München

    Postfachadresse

    Postfach 810140

    81901 München

    Öffnungszeiten


    nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stmuv.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=034403370886Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/034403370886Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 9214-00

    Fax: +49 89 9214-2266

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 29.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English