Kommunale Wappen und Fahnen; Beantragung der Verwendung
Wenn Sie das Wappen oder die Fahne einer Gemeinde, eines Landkreises oder Bezirkes verwenden möchten, müssen Sie vorher die Genehmigung bei der betreffenden Kommune beantragen.
Beschreibung
Die Wappen und Fahnen dürfen von Dritten nur mit Genehmigung der jeweiligen Gemeinde, des jeweiligen Landkreises oder des jeweiligen Bezirks verwendet werden.
Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn nicht zu befürchten ist, dass damit einem Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Vorschub geleistet werden könnte.
Die Kommunen können unter Beachtung des Gleichheitssatzes die Verwendung ihres Wappens durch politische Parteien oder Wählergruppen genehmigen. Sie müssen dabei sicherstellen, dass die Parteien oder die Wählergruppen durch die Art der Verwendung des Gemeindewappens nicht den Eindruck erwecken, funktionell oder institutionell mit Trägern hoheitlicher Gewalt verbunden zu sein.
Auch eine Verwendung des Wappens einer Kommune in abgewandelter oder stilisierter Form, die zu einer Verwechslung mit dem Wappen einer Kommune führen kann, ist ohne Zustimmung nicht zulässig.
Eine Genehmigung ist z. B auch für das Ziehen einer Kopie von einer Internetseite erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bezirk Oberbayern
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80535 München
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@bezirk-oberbayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/37887107384Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2198-01
Fax: +49 89 2198-11900
Internet
Landratsamt Weilheim-Schongau (LRA WM)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
82360 Weilheim i.OB
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-wm.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/87997984434Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 881 681-0
Fax: +49 881 681-2353
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Steingaden
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Krankenhausstr. 1
86989 Steingaden
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@vg-steingaden.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=78885070823Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/78885070823Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8862 9101-0
Fax: +49 8862 6470
Internet
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Verwendung des Wappens bei der Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten. Die Kommune entscheidet über den Antrag und gibt Ihnen die Entscheidung bekannt.
Die Genehmigung wird befristet und widerruflich erteilt. Sie kann mit Auflagen, insbesondere über Art und Form der Verwendung versehen werden.
Fristen
Kosten
Für die Verwendung des Wappens oder der Fahne für gewerbliche Zwecke können einmalige oder laufende Gebühren anfallen. Über die Höhe einer angemessenen Gebühr oder eines Entgelts entscheidet die jeweilige Gemeinde, der jeweilige Landkreis oder Bezirk.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Kommunen können die Verwendung einschließlich der Genehmigung von Wappen durch eine Satzung oder Richtlinie regeln. Hier kann die Verwendung eines Wappens ohne Genehmigung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geregelt sein.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.01.2024
Stichwörter
Bezirkswappen, Gemeindewappen, Genehmigung der Verwendung des kommunalen Wappens, Genehmigung Wappenverwendung, kommunale Hoheitszeichen, Kommunale Wappen, Kreisfahne, Kreiswappen, Landkreissiegel, Landkreiswappen