Einwohnerversammlung Durchführung

    Bürgerversammlung; Teilnahme

    Die Bürgerversammlung stellt eine wichtige Möglichkeit zur Beteiligung der Bürger in der Gemeinde dar.

    Beschreibung

    Die Bürgerversammlung dient der Information der Gemeindebürger, der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten und der Verabschiedung von Empfehlungen an den Gemeinderat.

    Der erste Bürgermeister ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen. Eine Bürgerversammlung muss darüber hinaus innerhalb von drei Monaten stattfinden, wenn das von mindestens 5 %, in den Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern von mindestens 2,5 % der Gemeindebürger unter Angabe der Tagesordnung schriftlich beantragt wird. Entsprechende Antragsmöglichkeiten gelten in Gemeindeteilen, die bei Inkrafttreten der Gemeindeordnung (18.01.1952) noch selbständige Gemeinden waren und in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern auch in den Stadtbezirken. Die Tagesordnung darf nur gemeindliche Angelegenheiten beinhalten. Die Einberufung einer Bürgerversammlung kann nur einmal im Jahr beantragt werden.

    Den Vorsitz in der Bürgerversammlung führt der erste Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. Das Wort kann grundsätzlich nur Gemeindeangehörigen erteilt werden; Ausnahmen hiervon kann jedoch die Bürgerversammlung beschließen.

    Empfehlungen von Bürgerversammlungen müssen innerhalb von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Boos - Gemeinde Boos

    Adresse

    Hausanschrift

    Fuggerstraße 3

    87737 Boos

    Postanschrift

    Fuggerstraße 3

    87737 Boos

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: boos@vg-boos.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4550314285520Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8335 9829-0

    Fax: +49 8335 9829-30

    Internet

    Sprachversion

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    Verwaltungsgemeinschaft Boos - Gemeinde Fellheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Memminger Straße 44

    87748 Fellheim

    Postanschrift

    Memminger Straße 44

    87748 Fellheim

    Öffnungszeiten

    Mo 15:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 10:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 10:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: fellheim@vg-boos.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4567092062520Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8335 217

    Fax: +49 8335 1409

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    Verwaltungsgemeinschaft Boos - Gemeinde Niederrieden

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 17

    87767 Niederrieden

    Postanschrift

    Hauptstraße 17

    87767 Niederrieden

    Öffnungszeiten

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: niederrieden@vg-boos.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4600647616520Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8335 987890

    Fax: +49 8335 9878920

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    Verwaltungsgemeinschaft Boos - Gemeinde Pleß

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    Hausanschrift

    Kirchstraße 4

    87773 Pleß

    Postanschrift

    Kirchstraße 4

    87773 Pleß

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    Mo 15:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 10:30 Uhr

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    E-Mail: pless@vg-boos.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4768425386520Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Verwaltungsgemeinschaft Boos - Gemeinde Heimertingen

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    Ulmer Straße 5

    87751 Heimertingen

    Postanschrift

    Ulmer Straße 5

    87751 Heimertingen

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    Mo 08:00 Uhr - 10:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 10:00 Uhr

    Mi 15:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 16:00 Uhr - 18:30 Uhr

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    E-Mail: heimertingen@vg-boos.de

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    Telefon Festnetz: +49 8335 234

    Fax: +49 8335 1033

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024

    Stichwörter

    Bürgerbeteiligung, Einwohnerversammlung, Mitberatungsrecht

    Sprachversion

    Deutsch

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