Einwohnerversammlung Durchführung

    Bürgerversammlung; Teilnahme

    Die Bürgerversammlung stellt eine wichtige Möglichkeit zur Beteiligung der Bürger in der Gemeinde dar.

    Beschreibung

    Die Bürgerversammlung dient der Information der Gemeindebürger, der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten und der Verabschiedung von Empfehlungen an den Gemeinderat.

    Der erste Bürgermeister ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen. Eine Bürgerversammlung muss darüber hinaus innerhalb von drei Monaten stattfinden, wenn das von mindestens 5 %, in den Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern von mindestens 2,5 % der Gemeindebürger unter Angabe der Tagesordnung schriftlich beantragt wird. Entsprechende Antragsmöglichkeiten gelten in Gemeindeteilen, die bei Inkrafttreten der Gemeindeordnung (18.01.1952) noch selbständige Gemeinden waren und in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern auch in den Stadtbezirken. Die Tagesordnung darf nur gemeindliche Angelegenheiten beinhalten. Die Einberufung einer Bürgerversammlung kann nur einmal im Jahr beantragt werden.

    Den Vorsitz in der Bürgerversammlung führt der erste Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. Das Wort kann grundsätzlich nur Gemeindeangehörigen erteilt werden; Ausnahmen hiervon kann jedoch die Bürgerversammlung beschließen.

    Empfehlungen von Bürgerversammlungen müssen innerhalb von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Ruhpolding

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    83324 Ruhpolding

    Postfachadresse

    Postfach 1180

    83318 Ruhpolding

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ruhpolding-rathaus.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/49885623704Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8663 5401-0

    Fax: +49 8663 5401-77

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024

    Stichwörter

    Bürgerbeteiligung, Einwohnerversammlung, Mitberatungsrecht

    Sprachversion

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