Kommunale Partnerschaften; Pflege
"Kommunale Partnerschaften" sind partnerschaftliche Verbindungen bayerischer Gemeinden, Landkreise und Bezirke mit entsprechenden Kommunen im Ausland. Sie sind vereinbarte Freundschaftsverhältnisse zwischen den Kommunen verschiedener Länder.
Beschreibung
Die Partnerschaften dienen dem Ziel, durch gegenseitige Verständigung und Hilfe das Gefühl der europäischen und außereuropäischen Zusammengehörigkeit zu stärken und durch einen lebendigen Bürgeraustausch das Leben der beteiligten Menschen und ihrer Gemeinden zu bereichern sowie die notwendigen Gemeinsamkeiten für ein friedliches Zusammenleben zu schaffen.
Die Vereinbarung einer Partnerschaft ist eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommunen in Bayern handeln in Fragen der örtlichen Gemeinschaft grundsätzlich in eigener Verantwortung und selbständig. Es bleibt den Kommunen überlassen, ob und mit wem sie eine Partnerschaft begründen. Eine Partnerschaft kann deswegen auch nicht vom Staat zugeteilt werden.
Kommunale Partnerschaften werden in der Regel von den Kommunen selbst oder durch Kontakte von Bürgern, Vereinen, Verbänden oder Schulen in die Wege geleitet. Ansprechpartner in partnerschaftlichen Fragen sind auch die Kommunalen Spitzenverbände.
Die Organisation partnerschaftlicher Aktivitäten kann durch die Kommunalverwaltung und / oder ein Partnerschaftskomitee/-verein erfolgen. Eine lebendige Partnerschaft erfordert die Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen und Lebensbereiche einer Kommune. Über Art und Umfang partnerschaftlicher Aktivitäten entscheidet die Kommune auch unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Verhältnisse. Dabei soll auf die Möglichkeiten der Partnerseite Rücksicht genommen werden. Gegenseitige persönliche Kontakte gewährleisten die Dauerhaftigkeit der Beziehung und entsprechen der Partnerschaftsidee. Offizielle Veranstaltungen, Jugendaustausch, Sport- und Kulturbegegnungen, Bürgerbegegnungen, berufsbezogene Austauschmaßnahmen sowie wirtschaftliche Unternehmungen können Inhalte einer aktiven Partnerschaft sein.
Für die kommunalen Partnerschaften stehen bayerische staatliche Mittel nicht zur Verfügung. Förderprogramme der Europäischen Union sehen in beschränktem Umfang Finanzhilfen für partnerschaftliche Aktivitäten vor.
Eine Gesamtübersicht aller Partnerschaften wird im Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration geführt (siehe "Weiterführende Links"). Die Kommunen wurden gebeten, dem Ministerium neue Partnerschaften mitzuteilen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bezirk Oberfranken
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 101152
95411 Bayreuth
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@bezirk-oberfranken.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=88220438384Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/88220438384Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 7846-0
Fax: +49 921 7846-90
Internet
Landratsamt Bamberg - Fachbereich LB1 - Büro Landrat (LRA BA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
96045 Bamberg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/223852905776Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 951 85-206
Fax: +49 951 85-204
Internet
Stadt Hallstadt - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 2
96103 Hallstadt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/311401781920Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 951 750-12
Fax: +49 951 750-39
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
- Art. 5 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)Eigene Angelegenheiten
- Art. 5 Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (BezO)Eigene Angelegenheiten
- Kommunale PartnerschaftenBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
Weitere Informationen
- Kommunale PartnerschaftenInformationen über die partnerschaftlichen Verbindungen der bayerischen Bezirke, Landkreise und Gemeinden mit Kommunen im Ausland
- Bayerischer Gemeindetag
- Bayerischer Städtetag
- Bayerischer Landkreistag
- Bayerischer Bezirketag
- Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV)
- CERV-Kontaktstelle
- Deutsche Agentur für das EU-Programm "Erasmus+ Jugend in Aktion"
- Bayerischer Jugendring
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.07.2024
Stichwörter
ausländische Kommunen, austauschen, Kommunale Partnerschaft, kommunale Patenschaft, kultureller Austausch, Partnerkommune, Partnerkommunen, Partnerschaftsbeziehungen, Partnerstadt, Partnerstädte, Völkerverständigung