Kommunale Partnerschaften; Pflege
"Kommunale Partnerschaften" sind partnerschaftliche Verbindungen bayerischer Gemeinden, Landkreise und Bezirke mit entsprechenden Kommunen im Ausland. Sie sind vereinbarte Freundschaftsverhältnisse zwischen den Kommunen verschiedener Länder.
Beschreibung
Die Partnerschaften dienen dem Ziel, durch gegenseitige Verständigung und Hilfe das Gefühl der europäischen und außereuropäischen Zusammengehörigkeit zu stärken und durch einen lebendigen Bürgeraustausch das Leben der beteiligten Menschen und ihrer Gemeinden zu bereichern sowie die notwendigen Gemeinsamkeiten für ein friedliches Zusammenleben zu schaffen.
Die Vereinbarung einer Partnerschaft ist eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommunen in Bayern handeln in Fragen der örtlichen Gemeinschaft grundsätzlich in eigener Verantwortung und selbständig. Es bleibt den Kommunen überlassen, ob und mit wem sie eine Partnerschaft begründen. Eine Partnerschaft kann deswegen auch nicht vom Staat zugeteilt werden.
Kommunale Partnerschaften werden in der Regel von den Kommunen selbst oder durch Kontakte von Bürgern, Vereinen, Verbänden oder Schulen in die Wege geleitet. Ansprechpartner in partnerschaftlichen Fragen sind auch die Kommunalen Spitzenverbände.
Die Organisation partnerschaftlicher Aktivitäten kann durch die Kommunalverwaltung und / oder ein Partnerschaftskomitee/-verein erfolgen. Eine lebendige Partnerschaft erfordert die Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen und Lebensbereiche einer Kommune. Über Art und Umfang partnerschaftlicher Aktivitäten entscheidet die Kommune auch unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Verhältnisse. Dabei soll auf die Möglichkeiten der Partnerseite Rücksicht genommen werden. Gegenseitige persönliche Kontakte gewährleisten die Dauerhaftigkeit der Beziehung und entsprechen der Partnerschaftsidee. Offizielle Veranstaltungen, Jugendaustausch, Sport- und Kulturbegegnungen, Bürgerbegegnungen, berufsbezogene Austauschmaßnahmen sowie wirtschaftliche Unternehmungen können Inhalte einer aktiven Partnerschaft sein.
Für die kommunalen Partnerschaften stehen bayerische staatliche Mittel nicht zur Verfügung. Förderprogramme der Europäischen Union sehen in beschränktem Umfang Finanzhilfen für partnerschaftliche Aktivitäten vor.
Eine Gesamtübersicht aller Partnerschaften wird im Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration geführt (siehe "Weiterführende Links"). Die Kommunen wurden gebeten, dem Ministerium neue Partnerschaften mitzuteilen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bezirk Niederbayern
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
84023 Landshut
Öffnungszeiten
Mo 9:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 9:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 9:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 9:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@bezirk-niederbayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/54664884384Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 97512-100
Fax: +49 871 97512-529
Internet
Landratsamt Straubing-Bogen - Büro des Landrats (LRA SR)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 463
94304 Straubing
Öffnungszeiten
Mo 07:45 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:45 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Schalterschluss in der Zulassungsstelle ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: welck.tobias@landkreis-straubing-bogen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7054652138510Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9421 973-0
Fax: +49 9421 973-230
Internet
Gemeinde Konzell
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
94357 Konzell
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:01 Uhr - 13:00 Uhr
Freitag von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr, nur nach vorheriger Anmeldung.
Kontakt
E-Mail: gemeinde@konzell.de
De-Mail: info@gemeinde-konzell.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42219360617Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9963 9414-0
Fax: +49 9963 9414-10
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
- Art. 5 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)Eigene Angelegenheiten
- Art. 5 Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (BezO)Eigene Angelegenheiten
- Kommunale PartnerschaftenBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
Weitere Informationen
- Kommunale PartnerschaftenInformationen über die partnerschaftlichen Verbindungen der bayerischen Bezirke, Landkreise und Gemeinden mit Kommunen im Ausland
- Bayerischer Gemeindetag
- Bayerischer Städtetag
- Bayerischer Landkreistag
- Bayerischer Bezirketag
- Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV)
- CERV-Kontaktstelle
- Deutsche Agentur für das EU-Programm "Erasmus+ Jugend in Aktion"
- Bayerischer Jugendring
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.07.2024
Stichwörter
ausländische Kommunen, austauschen, Kommunale Partnerschaft, kommunale Patenschaft, kultureller Austausch, Partnerkommune, Partnerkommunen, Partnerschaftsbeziehungen, Partnerstadt, Partnerstädte, Völkerverständigung