Kommunale Partnerschaften; Pflege
"Kommunale Partnerschaften" sind partnerschaftliche Verbindungen bayerischer Gemeinden, Landkreise und Bezirke mit entsprechenden Kommunen im Ausland. Sie sind vereinbarte Freundschaftsverhältnisse zwischen den Kommunen verschiedener Länder.
Beschreibung
Die Partnerschaften dienen dem Ziel, durch gegenseitige Verständigung und Hilfe das Gefühl der europäischen und außereuropäischen Zusammengehörigkeit zu stärken und durch einen lebendigen Bürgeraustausch das Leben der beteiligten Menschen und ihrer Gemeinden zu bereichern sowie die notwendigen Gemeinsamkeiten für ein friedliches Zusammenleben zu schaffen.
Die Vereinbarung einer Partnerschaft ist eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommunen in Bayern handeln in Fragen der örtlichen Gemeinschaft grundsätzlich in eigener Verantwortung und selbständig. Es bleibt den Kommunen überlassen, ob und mit wem sie eine Partnerschaft begründen. Eine Partnerschaft kann deswegen auch nicht vom Staat zugeteilt werden.
Kommunale Partnerschaften werden in der Regel von den Kommunen selbst oder durch Kontakte von Bürgern, Vereinen, Verbänden oder Schulen in die Wege geleitet. Ansprechpartner in partnerschaftlichen Fragen sind auch die Kommunalen Spitzenverbände.
Die Organisation partnerschaftlicher Aktivitäten kann durch die Kommunalverwaltung und / oder ein Partnerschaftskomitee/-verein erfolgen. Eine lebendige Partnerschaft erfordert die Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen und Lebensbereiche einer Kommune. Über Art und Umfang partnerschaftlicher Aktivitäten entscheidet die Kommune auch unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Verhältnisse. Dabei soll auf die Möglichkeiten der Partnerseite Rücksicht genommen werden. Gegenseitige persönliche Kontakte gewährleisten die Dauerhaftigkeit der Beziehung und entsprechen der Partnerschaftsidee. Offizielle Veranstaltungen, Jugendaustausch, Sport- und Kulturbegegnungen, Bürgerbegegnungen, berufsbezogene Austauschmaßnahmen sowie wirtschaftliche Unternehmungen können Inhalte einer aktiven Partnerschaft sein.
Für die kommunalen Partnerschaften stehen bayerische staatliche Mittel nicht zur Verfügung. Förderprogramme der Europäischen Union sehen in beschränktem Umfang Finanzhilfen für partnerschaftliche Aktivitäten vor.
Eine Gesamtübersicht aller Partnerschaften wird im Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration geführt (siehe "Weiterführende Links"). Die Kommunen wurden gebeten, dem Ministerium neue Partnerschaften mitzuteilen.
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Ansprechpartner
Bezirk Niederbayern
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84023 Landshut
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Mo 9:00 Uhr - 15:30 Uhr
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Mi 9:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 9:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/54664884384Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 871 97512-529
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Postfachadresse
Postfach 463
94304 Straubing
Öffnungszeiten
Mo 07:45 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:45 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Schalterschluss in der Zulassungsstelle ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: welck.tobias@landkreis-straubing-bogen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7054652138510Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Gemeinde Feldkirchen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 29
94351 Feldkirchen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@feldkirchen-gemeinde.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=49886323553Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/49886323553Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9420 8402-0
Fax: +49 3222 2340-483
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
- Art. 5 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)Eigene Angelegenheiten
- Art. 5 Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (BezO)Eigene Angelegenheiten
- Kommunale PartnerschaftenBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
Weitere Informationen
- Kommunale PartnerschaftenInformationen über die partnerschaftlichen Verbindungen der bayerischen Bezirke, Landkreise und Gemeinden mit Kommunen im Ausland
- Bayerischer Gemeindetag
- Bayerischer Städtetag
- Bayerischer Landkreistag
- Bayerischer Bezirketag
- Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV)
- CERV-Kontaktstelle
- Deutsche Agentur für das EU-Programm "Erasmus+ Jugend in Aktion"
- Bayerischer Jugendring
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.07.2024
Stichwörter
ausländische Kommunen, austauschen, Kommunale Partnerschaft, kommunale Patenschaft, kultureller Austausch, Partnerkommune, Partnerkommunen, Partnerschaftsbeziehungen, Partnerstadt, Partnerstädte, Völkerverständigung