Kommunale Partnerschaften; Pflege

    "Kommunale Partnerschaften" sind partnerschaftliche Verbindungen bayerischer Gemeinden, Landkreise und Bezirke mit entsprechenden Kommunen im Ausland. Sie sind vereinbarte Freundschaftsverhältnisse zwischen den Kommunen verschiedener Länder.

    Beschreibung

    Die Partnerschaften dienen dem Ziel, durch gegenseitige Verständigung und Hilfe das Gefühl der europäischen und außereuropäischen Zusammengehörigkeit zu stärken und durch einen lebendigen Bürgeraustausch das Leben der beteiligten Menschen und ihrer Gemeinden zu bereichern sowie die notwendigen Gemeinsamkeiten für ein friedliches Zusammenleben zu schaffen.

    Die Vereinbarung einer Partnerschaft ist eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommunen in Bayern handeln in Fragen der örtlichen Gemeinschaft grundsätzlich in eigener Verantwortung und selbständig. Es bleibt den Kommunen überlassen, ob und mit wem sie eine Partnerschaft begründen. Eine Partnerschaft kann deswegen auch nicht vom Staat zugeteilt werden.

    Kommunale Partnerschaften werden in der Regel von den Kommunen selbst oder durch Kontakte von Bürgern, Vereinen, Verbänden oder Schulen in die Wege geleitet. Ansprechpartner in partnerschaftlichen Fragen sind auch die Kommunalen Spitzenverbände.

    Die Organisation partnerschaftlicher Aktivitäten kann durch die Kommunalverwaltung und / oder ein Partnerschaftskomitee/-verein erfolgen. Eine lebendige Partnerschaft erfordert die Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen und Lebensbereiche einer Kommune. Über Art und Umfang partnerschaftlicher Aktivitäten entscheidet die Kommune auch unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Verhältnisse. Dabei soll auf die Möglichkeiten der Partnerseite Rücksicht genommen werden. Gegenseitige persönliche Kontakte gewährleisten die Dauerhaftigkeit der Beziehung und entsprechen der Partnerschaftsidee. Offizielle Veranstaltungen, Jugendaustausch, Sport- und Kulturbegegnungen, Bürgerbegegnungen, berufsbezogene Austauschmaßnahmen sowie wirtschaftliche Unternehmungen können Inhalte einer aktiven Partnerschaft sein.

    Für die kommunalen Partnerschaften stehen bayerische staatliche Mittel nicht zur Verfügung. Förderprogramme der Europäischen Union sehen in beschränktem Umfang Finanzhilfen für partnerschaftliche Aktivitäten vor.

    Eine Gesamtübersicht aller Partnerschaften wird im Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration geführt (siehe "Weiterführende Links"). Die Kommunen wurden gebeten, dem Ministerium neue Partnerschaften mitzuteilen.

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    Ansprechpartner

    Bezirk Niederbayern

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    Maximilianstraße 15

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    Postanschrift

    84023 Landshut

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    Mo 9:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 9:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 9:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 9:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

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    E-Mail: poststelle@bezirk-niederbayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/54664884384Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 871 97512-100

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    Internet

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    Landratsamt Kelheim (LRA KEH)

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    93309 Kelheim

    Postanschrift

    Donaupark 12

    93309 Kelheim

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@landkreis-kelheim.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/04886988410Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9441 207-0

    Fax: +49 9441 207-1050

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    Stadt Neustadt a.d.Donau

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadtplatz 1

    93333 Neustadt a.d.Donau

    Postanschrift

    Stadtplatz 1

    93333 Neustadt a.d.Donau

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Zusätzlich telefonisch oder mit Terminvereinbarung:

    Montag - Mittwoch 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Donnerstag 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@neustadt-donau.de

    De-Mail: poststelle@neustadt-do.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61664485470Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9445 9717-0

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    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.06.2023

    Stichwörter

    ausländische Kommunen, austauschen, Kommunale Partnerschaft, kommunale Patenschaft, kultureller Austausch, Partnerkommune, Partnerkommunen, Partnerschaftsbeziehungen, Partnerstadt, Partnerstädte, Völkerverständigung

    Sprachversion

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