Kommunale Auszeichnung; Ehrung durch die Gemeinde
Die Gemeinden können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.
Beschreibung
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts durch den Gemeinderat ist die höchste Auszeichnung der Gemeinde.
Ehemaligen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kann die Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister/in" oder "Altoberbürgermeister/in" verliehen werden.
Weitere Möglichkeiten zur Auszeichnung verdienter Bürgerinnen und Bürger können sein: Ehrengeschenke, Ehrenmedaillen, Ehrenringe und Ähnliches.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdiente Bürgerin oder verdienter Bürger bei der Gemeinde anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten bei der Gemeinde müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Boos - Gemeinde Boos
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Hausanschrift
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Fuggerstraße 3
87737 Boos
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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E-Mail: boos@vg-boos.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4550314285520Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 8335 9829-30
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Verwaltungsgemeinschaft Boos - Gemeinde Fellheim
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Memminger Straße 44
87748 Fellheim
Öffnungszeiten
Mo 15:30 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 10:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 10:00 Uhr
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Telefon Festnetz: +49 8335 217
Fax: +49 8335 1409
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Boos - Gemeinde Heimertingen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Ulmer Straße 5
87751 Heimertingen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 10:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 10:00 Uhr
Mi 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 16:00 Uhr - 18:30 Uhr
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E-Mail: heimertingen@vg-boos.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4583869839520Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8335 234
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Verwaltungsgemeinschaft Boos - Gemeinde Niederrieden
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 17
87767 Niederrieden
Öffnungszeiten
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: niederrieden@vg-boos.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4600647616520Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Verwaltungsgemeinschaft Boos - Gemeinde Pleß
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchstraße 4
87773 Pleß
Öffnungszeiten
Mo 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 10:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: pless@vg-boos.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4768425386520Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8335 280
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Voraussetzungen
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts setzt voraus, dass die zu ehrende Person sich besondere Verdienste um die Gemeinde selbst erworben haben muss. Das können Verdienste materieller oder ideeller Art sein. Die Voraussetzungen für andere Ehrungen durch die Gemeinde sind nicht allgemein bestimmt; sie können in einer Satzung geregelt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.02.2024
Stichwörter
Altbürgermeister, Altoberbürgermeister, Auszeichnungen, besondere Verdienste, Ehrenamt, ehrenamtlich, Ehrenbürgerschaft, Feldgeschworener, Feuerwehr, Jubilare, Medaillen, Orden, Verdienstorden