Ehrenzeichen Verleihung für Gemeinden und Städte

    Kommunale Auszeichnung; Ehrung durch die Gemeinde

    Die Gemeinden können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.

    Beschreibung

    Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts durch den Gemeinderat ist die höchste Auszeichnung der Gemeinde.

    Ehemaligen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kann die Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister/in" oder "Altoberbürgermeister/in" verliehen werden.

    Weitere Möglichkeiten zur Auszeichnung verdienter Bürgerinnen und Bürger können sein: Ehrengeschenke, Ehrenmedaillen, Ehrenringe und Ähnliches.

    Jede Bürgerin und jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdiente Bürgerin oder verdienter Bürger bei der Gemeinde anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten bei der Gemeinde müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

    Hinweise für Sonstiges (097760129000): Ergänzung: Markt Weiler-Simmerberg

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Markt Weiler-Simmerberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 1

    88171 Weiler-Simmerberg

    Postfachadresse

    Postfach 1144

    88168 Weiler-Simmerberg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:15 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:15 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:15 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:15 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@weiler-simmerberg.de

    De-Mail: weiler-simmerberg@by.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=21440911762Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/21440911762Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8387 391-0

    Fax: +49 8387 391-70

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts setzt voraus, dass die zu ehrende Person sich besondere Verdienste um die Gemeinde selbst erworben haben muss. Das können Verdienste materieller oder ideeller Art sein. Die Voraussetzungen für andere Ehrungen durch die Gemeinde sind nicht allgemein bestimmt; sie können in einer Satzung geregelt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.02.2024

    Hinweise für Sonstiges (097760129000): Ergänzung: Markt Weiler-Simmerberg

    Fachlich freigegeben durch Markt Weiler-Simmerberg am 04.07.2024

    Stichwörter

    Altbürgermeister, Altoberbürgermeister, Auszeichnungen, besondere Verdienste, Ehrenamt, ehrenamtlich, Ehrenbürgerschaft, Feldgeschworener, Feuerwehr, Jubilare, Medaillen, Orden, Verdienstorden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English