Kommunale Auszeichnung; Ehrung durch die Gemeinde
Die Gemeinden können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.
Beschreibung
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts durch den Gemeinderat ist die höchste Auszeichnung der Gemeinde.
Ehemaligen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kann die Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister/in" oder "Altoberbürgermeister/in" verliehen werden.
Weitere Möglichkeiten zur Auszeichnung verdienter Bürgerinnen und Bürger können sein: Ehrengeschenke, Ehrenmedaillen, Ehrenringe und Ähnliches.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdiente Bürgerin oder verdienter Bürger bei der Gemeinde anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten bei der Gemeinde müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Kolitzheim
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstraße 1
97509 Kolitzheim
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten ist ein persönlicher Termin beim jeweiligen Sachbearbeiter nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wir empfehlen Ihnen jedoch generell, einen Termin zu vereinbaren. In Notfällen erreichen Sie uns über das Notfallhandy unter 0170 7679228.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@kolitzheim.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=07997144616Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07997144616Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9385 9710-0
Fax: +49 9385 9710-50
Internet
Voraussetzungen
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts setzt voraus, dass die zu ehrende Person sich besondere Verdienste um die Gemeinde selbst erworben haben muss. Das können Verdienste materieller oder ideeller Art sein. Die Voraussetzungen für andere Ehrungen durch die Gemeinde sind nicht allgemein bestimmt; sie können in einer Satzung geregelt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.02.2024
Stichwörter
Altbürgermeister, Altoberbürgermeister, Auszeichnungen, besondere Verdienste, Ehrenamt, ehrenamtlich, Ehrenbürgerschaft, Feldgeschworener, Feuerwehr, Jubilare, Medaillen, Orden, Verdienstorden