Ehrenzeichen Verleihung für Gemeinden und Städte

    Kommunale Auszeichnung; Ehrung durch die Gemeinde

    Die Gemeinden können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.

    Beschreibung

    Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts durch den Gemeinderat ist die höchste Auszeichnung der Gemeinde.

    Ehemaligen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kann die Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister/in" oder "Altoberbürgermeister/in" verliehen werden.

    Weitere Möglichkeiten zur Auszeichnung verdienter Bürgerinnen und Bürger können sein: Ehrengeschenke, Ehrenmedaillen, Ehrenringe und Ähnliches.

    Jede Bürgerin und jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdiente Bürgerin oder verdienter Bürger bei der Gemeinde anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten bei der Gemeinde müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Johannesberg - Geschäftsleiter

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberafferbacher Str. 12

    63867 Johannesberg

    Postanschrift

    Oberafferbacher Str. 12

    63867 Johannesberg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1603536791280Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 3485-0

    Fax: +49 6021 3485-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Markt Hösbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 3

    63768 Hösbach

    Postfachadresse

    Postfach 7

    63763 Hösbach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@hoesbach.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=95330566596Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/95330566596Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 5003-0

    Fax: +49 6021 5003-59

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts setzt voraus, dass die zu ehrende Person sich besondere Verdienste um die Gemeinde selbst erworben haben muss. Das können Verdienste materieller oder ideeller Art sein. Die Voraussetzungen für andere Ehrungen durch die Gemeinde sind nicht allgemein bestimmt; sie können in einer Satzung geregelt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.02.2024

    Stichwörter

    Altbürgermeister, Altoberbürgermeister, Auszeichnungen, besondere Verdienste, Ehrenamt, ehrenamtlich, Ehrenbürgerschaft, Feldgeschworener, Feuerwehr, Jubilare, Medaillen, Orden, Verdienstorden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English