Kommunale Auszeichnung; Ehrung durch die Gemeinde
Die Gemeinden können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.
Beschreibung
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts durch den Gemeinderat ist die höchste Auszeichnung der Gemeinde.
Ehemaligen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kann die Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister/in" oder "Altoberbürgermeister/in" verliehen werden.
Weitere Möglichkeiten zur Auszeichnung verdienter Bürgerinnen und Bürger können sein: Ehrengeschenke, Ehrenmedaillen, Ehrenringe und Ähnliches.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdiente Bürgerin oder verdienter Bürger bei der Gemeinde anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten bei der Gemeinde müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Hinweise für Sonstiges (091880139000): Ergänzung: Stadt Starnberg
Online-Dienste
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Stadt Starnberg - Bürgerservice
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82306 Starnberg
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Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Kontakt
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9434110843479Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8151 772-0
Fax: +49 8151 772-142
Voraussetzungen
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts setzt voraus, dass die zu ehrende Person sich besondere Verdienste um die Gemeinde selbst erworben haben muss. Das können Verdienste materieller oder ideeller Art sein. Die Voraussetzungen für andere Ehrungen durch die Gemeinde sind nicht allgemein bestimmt; sie können in einer Satzung geregelt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.02.2024
Hinweise für Sonstiges (091880139000): Ergänzung: Stadt Starnberg
Fachlich freigegeben durch Stadt Starnberg am 03.04.2024
Stichwörter
Altbürgermeister, Altoberbürgermeister, Auszeichnungen, besondere Verdienste, Ehrenamt, ehrenamtlich, Ehrenbürgerschaft, Feldgeschworener, Feuerwehr, Jubilare, Medaillen, Orden, Verdienstorden