• Ansbach (Bayern)
Beratung bei bestehender oder drohender Suchtproblematik Durchführung

Suchtberatung bei bestehender oder drohender Suchtproblematik; Inanspruchnahme

Suchtgefährdete bzw. suchtkranke Menschen sowie deren Angehörige erhalten Informationen zum Thema Sucht sowie Beratung, Begleitung und Hilfe in den Psychosozialen Suchtberatungsstellen, beim Gesundheitsamt sowie bei Haus- und Fachärzten.

Beschreibung

Unabhängig von der Art des Suchtproblems (z. B. Alkohol, Tabak, Cannabis, illegale Drogen, Medikamente, Glücksspiel, Medien- und Internetnutzung) bieten die Psychosozialen Suchtberatungsstellen suchtgefährdeten bzw. suchtkranken Menschen und deren Angehörigen Hilfe und Unterstützung an. Ihr Schwerpunkt liegt dabei im Bereich der ambulanten Beratung und Betreuung. In den meisten Fällen erfolgen hier die ersten Kontakte mit den Betroffenen. Die Weichenstellungen zur stationären oder ambulanten Therapie werden ermöglicht, eine Entgiftungsbehandlung kann vermittelt und Nachsorge zur Vermeidung von Rückfällen geleistet werden. Die Psychosozialen Suchtberatungsstellen bieten auch Hilfestellung bei der Klärung der Kostenübernahme für die Behandlung und Rehabilitation an.

Beratungen können dabei direkt vor Ort oder auch online über die trägerübergreifende und bundesweit einheitliche Beratungsplattform "DigiSucht" (siehe "Weiterführende Links") erfolgen. Kombinierte Beratungskonzepte aus digitaler und analoger Beratung vor Ort sind ebenfalls möglich. Mit "DigiSucht" wurde ein besonders niedrigschwelliger, sowie zeit- und ortsungebundener Zugang zum Hilfs- und Unterstützungsangebot der Psychosozialen Suchtberatungsstellen geschaffen. Neben allgemeinen Informationen zum Thema Sucht haben Ratsuchende hier auch die Möglichkeit, anonyme Selbsttests zum eigenen Konsumverhalten vorzunehmen.

Wenn Sie selbst von Sucht betroffen sind oder Fragen zum Umgang mit Suchtproblemen eines Angehörigen haben, sind die Suchtberatungsstellen, Ihr Gesundheitsamt oder Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt Ihre ersten Ansprechpartner. Ein bayernweites Verzeichnis dieser Einrichtungen und eine Zusammenstellung niedrigschwelliger Hilfen finden Sie auf der Internetseite der Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe (KBS) (siehe "Weiterführende Links"). Ein bundesweites Verzeichnis sowie umfassende Informationen zum Thema Sucht finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (siehe "Weiterführende Links").

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Landratsamt Ansbach (LRA AN)

Adresse

Hausanschrift

Crailsheimstraße 1

91522 Ansbach

Postfachadresse

Postfach 1502

91506 Ansbach

Kontakt

E-Mail: poststelle@landratsamt-ansbach.de

De-Mail: landratsamt-ansbach@by.de-mail.de

Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=76109295391Sicheres Kontaktformular

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/76109295391Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 981 468-0

Fax: +49 981 468-1119

Internet

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Psychosoziale Suchtberatungsstellen

Kontakt

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0433611481119Weiterführende Informationen im BayernPortal

Internet

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe

Adresse

Hausanschrift

Lessingstraße 1

80336 München

Postanschrift

Lessingstraße 1

80336 München

Kontakt

E-Mail: info@kbs-bayern.de

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0467167035119Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 89 200032-750

Fax: +49 89 5439203

Internet

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Die Beratung (analog vor Ort oder digital) durch Psychosoziale Suchtberatungsstellen oder Gesundheitsämter ist kostenfrei. In Falle einer ärztlichen Beratung (durch Haus- oder Fachärzte) werden die Kosten in der Regel durch die Krankenkassen getragen.  

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 15.01.2025

Stichwörter

Hilfe, Sucht, Suchtberatung, suchtgefährdete Menschen, Suchtkrankenhilfe

Sprachversion

Deutsch

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Englisch

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