Kampfmittel

    Bombenblindgänger und Munitionsgegenstände; Informationen über Verhalten und Verantwortung

    Nach wie vor werden Kampfmittel - insbesondere Bombenblindgänger und Munitionsgegenstände aus dem 2. Weltkrieg - gefunden. Wenn Sie Kampfmittel finden: Hände weg, sofort die Polizei verständigen!

    Beschreibung

    Nach wie vor werden Kampfmittel - insbesondere Bombenblindgänger und Munitionsgegenstände aus dem 2. Weltkrieg - gefunden, vor allem im Zusammenhang mit Bauvorhaben oder auch in der „Natur“. Solche Kampfmittel können ein erhebliches Gefährdungspotenzial aufweisen. Unsachgemäßes Hantieren birgt daher ein erhebliches Risiko und kann ernste Gefahren heraufbeschwören, was auch unbeabsichtigt, etwa bei Bodeneingriffen geschehen kann.

    Wenn Sie Bombenblindgänger und Munitionsgegenstände finden: Hände weg, sofort die Polizei verständigen!

    • Lassen Sie die Gegenstände unbedingt unberührt!
    • Die Polizei unternimmt die erforderlichen Schritte, um die Gefahr zu beseitigen.
    • Wer ohne die erforderliche besondere Sachkenntnis mit Kampfmitteln hantiert, gefährdet sein eigenes Leben und häufig auch das Leben anderer! Solche Handlungen können auch strafrechtlich geahndet werden.

    Besondere Verantwortung von Grundstückseigentümern und Bauherren

    • Für die Beseitigung konkreter Gefahren, die von Kampfmitteln auf ihren Grundstücken ausgehen, sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer verantwortlich.
    • Die Verantwortung für Gefährdungen durch Kampfmittel bei Baumaßnahmen liegt bei den Bauherren.  Sie haben auch einem Verdacht auf Kampfmittel nachzugehen, erforderliche Maßnahmen zu veranlassen und hierfür entsprechende Fachfirmen zu beauftragen.
    • Grundlage für vorsorgliche Maßnahmen sind vor allem grundstücksbezogene historische Recherchen und eine darauf bezogene Gefahrenbewertung.  Meist verfügen auch die Gemeinden über archivalische Unterlagen zu kriegsbezogenen Ereignissen.
    • Herstellung und Bescheinigung der sog. "Kampfmittelfreiheit" obliegt den entsprechenden Fachfirmen. Auch die Beurteilung der Kampfmittelbelastung von Grundstücken gehört nicht zu den Aufgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes oder sonstiger Dienststellen.
    • Aufgefundene bzw. von Fachfirmen geborgene Kampfmittel werden vom Kampfmittelbeseitigungsdienst kostenfrei entsorgt.

    Hinweise, Informationen und Verhaltensregeln

    Einschlägige Hinweise, Informationen und Verhaltensregeln zu den Gefahren durch Kampfmittel sowie zu deren Abwehr enthält die Bekanntmachung "Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel". Die Bekanntmachung kann mit Hinweisen zum Vorgehen bei möglicherweise kampfmittelbelasteten Grundstücken und den Adressenlisten "Fachfirmen in der Kampfmittelbeseitigung" sowie "Fachfirmen in der Luftbildauswertung" über die Internetseite des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (siehe "Weiterführende Links") aufgerufen werden.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Rosenheim (Bayern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 06.09.2024

    Stichwörter

    Artilleriegranaten, Blindgänger, Bomben, Bundeswehr, entdecken, entdeckt, finden, Fundmunition, gefunden, Geschosse, Gewehrmunition, Granaten, Handgranaten, Kampfmittelbeseitigung, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Minen, Patronenhülsen, Pistolenmunition, Raketen, Waffen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English