Freiwillige Feuerwehr; Feuerwehrdienst
In Bayern kümmern sich rund 320.000 ehrenamtliche Feuerwehrleute bei ca. 7.500 Freiwilligen Feuerwehren in den bayerischen Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Gegen den roten Hahn kämpfen auch sieben Berufsfeuerwehren und über 200 Werk- und Betriebsfeuerwehren.
Beschreibung
Das Feuerwehrwesen in Bayern ist Aufgabe der Gemeinden. Die Gemeinden müssen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und unter bestimmten Voraussetzungen Berufsfeuerwehren) aufstellen, ausrüsten und unterhalten sowie die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitstellen.
Zu den Aufgaben der Feuerwehren zählen insbesondere der abwehrende Brandschutz und die zahlreichen technischen Hilfeleistungen, wie z.B. bei Autounfällen, Unfällen mit Gefahrstoffen und Hochwasser. Die Feuerwehren können darüber hinaus freiwillige Aufgaben durchführen, wenn dadurch ihre Einsatzbereitschaft nicht beeinträchtigt wird.
In den Freiwilligen Feuerwehren leisten Gemeindebewohner, aber auch Personen, die in einer Gemeinde einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 65. Lebensjahr in der Regel ehrenamtlich Feuerwehrdienst. Jugendliche können sich ab dem vollendeten 12. Lebensjahr als Feuerwehranwärter einbringen.
Über die Aufnahme neuer Feuerwehrleute sowie Jugendlicher entscheidet in jedem Einzelfall der Kommandant der örtlichen Feuerwehr. Dieser prüft dabei auch die körperliche und geistige Eignung der Bewerber. Konkrete Informationen über die Feuerwehr am jeweiligen Wohnort kann man bei der zuständigen Gemeinde erhalten.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Boos - Gemeinde Boos
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Fuggerstraße 3
87737 Boos
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
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E-Mail: boos@vg-boos.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4550314285520Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8335 9829-0
Fax: +49 8335 9829-30
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Boos - Gemeinde Fellheim
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Memminger Straße 44
87748 Fellheim
Öffnungszeiten
Mo 15:30 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 10:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 10:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: fellheim@vg-boos.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4567092062520Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8335 217
Fax: +49 8335 1409
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Boos - Gemeinde Heimertingen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Ulmer Straße 5
87751 Heimertingen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 10:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 10:00 Uhr
Mi 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 16:00 Uhr - 18:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: heimertingen@vg-boos.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4583869839520Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8335 234
Fax: +49 8335 1033
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Boos - Gemeinde Pleß
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchstraße 4
87773 Pleß
Öffnungszeiten
Mo 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 10:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: pless@vg-boos.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4768425386520Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8335 280
Fax: +49 8335 908110
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Boos - Gemeinde Niederrieden
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 17
87767 Niederrieden
Öffnungszeiten
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: niederrieden@vg-boos.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4600647616520Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8335 987890
Fax: +49 8335 9878920
Internet
Voraussetzungen
Für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst:
- Alle geeigneten Personen können Feuerwehrdienst in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, in besonderen Fällen auch in den jeweiligen Nachbargemeinden.
- Alter: zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 65. Lebensjahr
Für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst als Feuerwehranwärter:
- Alle geeigneten Personen können Feuerwehrdienst in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, in besonderen Fällen auch in den jeweiligen Nachbargemeinden.
- Alter: zwischen dem vollendeten 12. und dem vollendeten 18. Lebensjahr
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024